Immobilie vererben – die besten Tipps

Wer eine Immobilie besitzt, der kann sich einerseits glücklich schätzen, weil er seinen Nachkommen etwas Bleibendes zurücklassen kann. Andererseits kann ein unbedachtes Immobilienerbe innerhalb von Familien auch zu bösem Blut führen. Nachfolgend finden Sie ein paar Tipps, wie Sie Kosten und Ärger rund um Ihr Immobilienerbe vermeiden können.

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Tipp 1: Testament aufsetzen, um Streit zu vermeiden

Wer mehr als einen Erben hat und keinen Unfrieden innerhalb der Familie hinterlassen will, sollte ein Testament aufsetzen. Denn sonst wird die Erbfolge nach dem Gesetz bestimmt, was gerade dann zum Problem werden kann, wenn es eine Immobilie zu vererben gibt. Haben Sie mehrere Erben, dann erben diese die Immobilie alle zusammen und werden zu einer sogenannten Erbengemeinschaft. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie gemeinsam betroffen werden. Das Stimmrecht ergibt sich dabei nach dem jeweiligen Anteil am Erbe.

Sind sich die Miterben uneinig, ob das Haus saniert, verkauft oder vermietet werden soll, kann es zu Streit kommen. Jeder Miterbe hat einen Anspruch auf eine Teilungsversteigerung, wodurch die Immobilie oft zu einem deutlich geringeren Wert verkauft wird, als auf dem freien Markt dafür zu erzielen gewesen wäre.

Will einer der Erben die Immobilie behalten, muss er die anderen Miterben auszahlen, was den Erben eventuell in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann, wenn die anderen Erben eine sofortige Auszahlung wünschen.

Aus all diesen Gründen ist es vorzuziehen, ein Testament zu machen, wenn Ihr Nachlass unter anderem eine Immobilie umfasst. Sinnvoll beim Vererben von Immobilien kann es beispielsweise sein, direkt eine Teilungsanordnung zu treffen. Dadurch können Sie festlegen, dass nur ein bestimmter Erbe die Immobilie bekommen soll und gegebenenfalls die anderen Erben auszahlen muss. So wird Streit vorgebeugt.

Tipp 2: Die Immobilie zu Lebzeiten verschenken, um Steuern zu sparen

Viele ältere Eltern ziehen es vor, ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an ihre erwachsenen Kinder zu verschenken und das Haus dann trotzdem bis zu ihrem Tod weiter zu nutzen. Dazu muss ein sogenanntes Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen werden. Solch eine Schenkung sollte allerdings gut überlegt sein. Zwar sparen die Erben dadurch gegebenenfalls Erbschaftssteuer, aber Sie sollten bei Ihren Entscheidungen auch immer Ihre eigene Versorgung im Alter im Blick behalten. Deshalb sollte zusätzlich vereinbart werden, dass der Beschenkte möglicherweise anfallenden Kosten für ein Pflegeheim bezahlen muss, sollte das das verschenkte Haus vom Inhaber des Nießbrauchrechts nicht mehr bewohnt werden können.

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Tipp 3: Pflichtteilsverzicht festlegen, um Alleinerben zu schützen

Wird der Ehepartner eines Erblasser im Testament bei einem selbst bewohnten Haus als Alleinerbe bestimmt, behalten die Kinder des Erblassers trotzdem einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Bestehen die Kinder darauf, sich auszahlen zu lassen, und kann sich der Alleinerbe die Auszahlung nicht leisten, kann der Verkauf der Immobilie erstritten werden. Um das im Zweifelsfalle zu vermeiden, sollte ein Pflichtteilverzicht der Kinder beim Notar hinterlegt werden, sofern diese dazu bereit sind.

Tipp 4: Sich von einem Anwalt beraten lassen

Ein undurchdachtes Immobilienerbe hat oft schon dafür gesorgt, dass sich Familien komplett zerstritten haben. Doch das muss nicht sein. Ob Sie selbst eine Immobilie zu vererben haben oder selbst (angehender) Erbe einer Immobilie sind – haben Sie offene Fragen, sollten Sie sich am besten von einem Anwalt beraten lassen. Thomas Noack aus Berlin-Köpenick steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

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