Probezeitverstoß durch den Nachwuchs – was beachten?

Der Führerschein ist endlich geschafft, aber das Geld für ein eigenes Auto nicht übrig. Deshalb nutzen viele Fahranfänger in der ersten Zeit nach der bestandenen Führerscheinprüfung das Auto ihrer Eltern – also während des Zeitraums der „Fahrerlaubnis auf Probe“. Doch was passiert dem Halter, wenn sein Nachwuchs in seiner zweijährigen Probezeit mehrere Verstöße mit dem Auto der Eltern begeht?

Was muss man beachten beim Probezeitverstoß durch den Nachwuchs?

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Wichtig zu unterscheiden: A- und B-Verstöße in der Probezeit

In der Probezeit des Führerscheins wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden:

B-Verstöße sind weniger schwerwiegend. Ein B-Verstoß liegt z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen, bei überzogenem TÜV um mehr als acht Monate, beim Parken auf der Autobahn oder zu schnellem Fahren von maximal 20 km/h vor. Hier folgen zunächst keine Konsequenzen bezogen auf die Fahrerlaubnis und die Probezeit. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Bei mehr als zwei weiteren B-Verstöße gibt es eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Kommen weitere zwei B-Verstöße dazu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

A-Verstöße sind schwerwiegender als B-Verstöße. A-Verstöße sind zum Beispiel die Handynutzung während der Fahrt, Trunkenheitsfahrten oder zu schnelles Fahren von mehr als 20 km/h. Ein A-Verstoß verlängert die Probezeit sofort auf vier Jahre und es muss ein Aufbauseminar besucht werden. Wird danach noch einen A-Verstoß begangen, gibt es eine Verwarnung und eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Eltern als Halter – Nachwuchs als Fahrer

Es ist verständlich, dass man als Eltern seinen Nachwuchs mit dem eigenen Auto fahren lässt oder einen Zweitwagen auf den Namen der Eltern anmeldet, statt dem Kind eine eigene teure Versicherung zuzumuten. Allerdings kann das dazu führen, dass der Nachwuchs nicht so vorsichtig im Straßenverkehr ist, als wenn er selbst die Kosten tragen müsste. Begeht der Nachwuchs einen Probezeitverstoß, bei dem er nicht direkt von der Polizei angehalten wird, landen die Beschuldigungen also bei den Haltern, in diesem Fall bei den Eltern. Dies kann zum Beispiel ein Parkknöllchen oder ein Anhörungsbogen für zu schnelle Fahren sein.

Da die Eltern als Halter den Verstoß nicht begangen haben, müssen sie eigentlich nichts machen. Bei Parkverstöße werden ihnen dann beispielsweise als Halter aber die Kosten auferlegt. Beim Übertreten der Höchstgeschwindigkeit haben Eltern beispielsweise aber ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es sich beim Fahrer um das eigene Kind handelt. Kommt es aber häufiger dazu, dass die Eltern die Verstöße abblocken, kann ihnen als Halter aber eine Fahrtenbuchauflage drohen. Häufen sich die Vorfälle, kommt es zu weiteren Sanktionen.

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Fahrtenbuchauflage nicht unterschätzen

Gerade wenn es sich um kleine Verstöße wie Parkverbot handelt, sollten die Eltern den Nachwuchs als Fahrer benennen, damit es die Konsequenzen erkennt. Denn stellen sich die Eltern immer schützend vor das Kind und machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden.

Eine Fahrtenbuchauflage kann von den Behörden ausgesprochen werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrszuwiderhandlung nicht möglich war. Durch das Fahrtenbuch soll sichergestellt werden, dass der Fahrer in Zukunft ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Auch wenn es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt, ist eine Fahrtenbuchauflage ganz schön lästig und fühlt sich auch für die Eltern schnell wie eine „Bestrafung“ an.

Hat Ihr Nachwuchs in der Probezeit einen A-Verstoß begangen oder mehrere B-Verstöße, sollten Sie am besten einen Verkehrsanwalt zu Rate ziehen. Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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