Ist Berliner Testament bei Immobilien sinnvoll?

Berliner Testament bei Immobilien sinnvoll?

Wer große Vermögenswert zu vererben hat, der sollte sich schon frühzeitig über die passende Nachfolgeregelung Gedanken machen. Gerade bei Immobilien ist ein klar gestaltetes Testament oder eine andere Übergabestrategie wichtig. Dadurch wird nicht nur Streit in der Familie vermieden, sondern es können auch steuerliche Nachteile verhindert werden. Oft wird von Paaren mit Kindern das sogenannte Berliner Testament gewählt, um den überlebenden Elternteil in seinem Status Quo zu schützen. Doch es hat auch Haken.

Ist Berliner Testament bei Immobilien sinnvoll?

Beratung?

Jetzt anfragen!

24

Stunden Rückrufgarantie!

Was ist das Berliner Testament?

Bei der gesetzlichen Erbfolge ist nicht nur für den Ehepartner, sondern auch für die gemeinsamen Nachkommen ein Erbteil vorgesehen, wobei die Höhe des Erbteils von der Anzahl der Geschwister und dem Güterstand der Ehe der Eltern abhängig ist. Bei einer Zugewinngemeinschaft bekommt beispielsweise der Partner die Hälfte des Erbes und die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt. Soll das Erbe anders aufgeteilt werden, kann ein Testament verfasst werden. Viele Paare entscheiden sich hier für das sogenannte Berliner Testament, dass dem überlebenden Partner bei einem Erbe Vorrang vor den Kindern einräumen soll.

Ein Berliner Testament“ bezeichnet ein gemeinschaftliches Testament, das Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verfassen können. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehe- bzw. Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein und regeln gleichzeitig, wer mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen den Nachlass erhalten soll. Als Folge eines Berliner Testaments sollen beim Tod einer der Ehe- bzw. Lebenspartner die Kinder erstmal nichts erben.

Wie wird ein Berliner Testament gemacht?

Ein Berliner Testament muss besondere Formvorschriften erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Es kann entweder eigenhändig handschriftlich geschrieben oder notariell beurkundet erstellt werden. Bei der handschriftlichen Variante reicht es aus, wenn einer der beiden Partner den gesamten Text vollständig mit der Hand schreibt und beide Partner den Text unterschreiben, wobei auch Ort und Datum angegeben werden müssen. Die Unterschriften sollten mit vollem Namen erfolgen, damit die Identität eindeutig zu erkennen ist.

Im Berliner Testament wird in der Regel festgelegt, dass beim Tod eines der Partner der andere alleiniges Erbe des gesamten Vermögens wird. Zudem werden die sogenannten Schlusserben genannt, die das Erbe nach dem Tod des überlebenden Partners erhalten. Meistens sind das die gemeinsamen Kinder. Die Kombination aus Alleinerbe und Schlusserbe ist typisch für ein Berliner Testament.

Immobilienerbe – ohne Testament oft ein Drama

Wenn das Erbe eine Immobilie enthält, ist die gesetzliche Erfolge ohne Testament oder Erbvertrag in der Regel ungünstig, sofern es mehrere Erben gibt. Dann erben beispielsweise der Ehepartner und die Kinder das Haus als Erbengemeinschaft. Das hat zur Folge, dass nur alle Erben gemeinsam über die Immobilie verfügen können. Ob das Haus verkauft, vermietet oder selbst bewohnt wird, muss durch alle Miterben gemeinsam beschlossen werden. Dies führt oft zu Streitigkeiten und es sind schon ganze Familien daran zerbrochen, wenn etwa ein Erbe das Elternhaus selbst behalten und der andere Erbe es verkaufen will. Schlimmstenfalls kann es sogar zu einer Zwangsversteigerung kommen.

Beispielfall: Immobilienerbe ohne Testament

Ein Mann stirbt und hinterlässt kein Testament. Sein Haus erben zur Hälfte seine Ehefrau und zur Hälfte sein Sohn. Der Sohn drängt auf den Hausverkauf, weil er das Geld dringend braucht. Die Mutter kann ihn aber nicht auszahlen, ohne das Haus, in dem sie selbst noch lebt, verkaufen zu müssen. Die Fronten verhärten sich. Daraufhin beantragt der Sohn eine Zwangsversteigerung. Das Ergebnis ist, dass das Haus zu einem Spottpreis versteigert wird und die Mutter trotzdem ausziehen muss. Dass es zu einem Zerwürfnis zwischen Mutter und Sohn kommt, ist eine zusätzliche traurige Folge.

Auch ein Berliner Testament schützt nicht vor Erbstreitigkeiten

Um den überlebenden Partner vor dem Verlust des Hauses zu schützen, entscheiden sich viele Ehepaare für das oben beschriebene Berliner Testament. Das soll Sicherheit für die Ehepartner bedeuten und vor Familiendramen schützen. Doch das ist eine Fehleinschätzung. Bei einem Berliner Testament werden die Kinder übergangen, obwohl ihnen nach der gesetzlichen Erfolge ein Erbe zustehen würde. Deshalb können sie beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar. Das bedeutet, dass beispielweise bei einem Kind der Pflichtteil ein Viertel des Gesamterbes beträgt. Zwar bleibt der Zugriff auf die Immobilie ausgeschlossen, weil keine Erbengemeinschaft entsteht und das Kind nur einen Anspruch auf Barauszahlung hat. Das kann aber ebeso problematisch werden wie bei einem Immobilienerbe ohne Testament, wenn der überlebende Ehepartner plötzlich Geld auszahlen muss, das er gar nicht flüssig hat.

Berliner Testament bei Immobilien – Vorteile & Nachteile

Vorteile Nachteile
+       Der überlebende Partner wird Alleinerbe und kann im Haus bleiben –       Kinder können beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern
+       Kein Streit unter mehreren Erben über die Nutzung von Immobilien –       Pflichtteilsforderungen können den überlebenden Partner finanziell belasten
+       Schlusserben (meist Kinder) sind bereits bestimmt –       Änderungen nach dem Tod eines Partners sind nur sehr eingeschränkt möglich
+       Kann eigenhändig verfasst werden, keine notarielle Pflicht –       Es fällt bei beiden Erbfällen Erbschafts­steuer an, Freibeträge gehen verloren
+       Immobilie bleibt zunächst vollständig beim überlebenden Partner –       Kinder können sich übergangen fühlen und es kommt trotzdem zu Streit.

Alternativen zum Berliner Testament bei Immobilienbesitz

Wie die Ausführungen zeigen, schützt auch das Berliner Testament nicht davor, dass das Haus gegebenenfalls verkauft werden muss, wenn ein Kind seinen Pflichtteil einfordert.

Statt das Immobilienerbe per Testament zu regeln, kann deshalb eine andere Regelung besser sein. Steuerlich besonders sinnvoll ist beispielsweise eine frühzeitige Übergabe. Bei der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge übertragen die Eltern die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf ein Kind und sichern sich selbst durch verfügte Nießbrauchs- oder Wohnrechte weiterhin ab. Auch Schenkungen können steuerlich attraktiv sein, vor allem wenn Freibeträge mehrfach genutzt werden, was alle 10 Jahre möglich ist.

Wer eine Immobilie zu vererben hat, für den ist eine rechtliche Beratung sinnvoll. Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin berät Sie gern, wie Sie Ihr Immobilienerbe am besten in Ihrem Sinne regeln können.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

// Termin vereinbaren

Auch diese Artikel könnten Sie interessieren!

Nach oben scrollen