Richtiges Verhalten im Stau

Ein Stau ist immer lästig – vor allem, wenn gar nichts mehr vorangeht. Aber wie verhalte ich mich im Stau richtig? Darf ich aus dem Auto aussteigen? Wie sieht es mit dem Überholen, Wenden, Rückwärtsfahren, Telefonieren oder der Nutzung von Standstreifens oder Rettungsgasse aus? Und wer haftet bei einem Unfall? Hier kommen die Antworten.

Wie verhält man sich richtig im Stau?

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Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden und wie?

Bei einem Unfall auf der Autobahn sind alle nachfolgenden Fahrzeuge verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Schon wenn der Stau gerade erst entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Hier gilt die Rechte-Hand-Regel: Fahrzeuge auf der linken Spur müssen nach links fahren, alle anderen nach rechts. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe rechnen.

Darf ich bei stehendem Verkehr aussteigen?

Manchmal geht gar nichts mehr und ein Stau wird zu einer langen Warteschlange. Da kann durchaus das Verlangen aufkommen, mal kurz aus dem Auto auszusteigen, um sich die Beine zu vertreten oder einen Blick nach vorne zu werfen, was da eigentlich los ist. Allerdings ist es grundsätzlich verboten, auf der Autobahn auszusteigen. Einzige Ausnahmen sind eine Panne oder wenn Hilfe bei Verkehrsunfällen geleistet wird. Deshalb sollte man bei einem Stau unbedingt im Auto sitzenbleiben.

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Darf ich im Stau rechts überholen, rückwärtsfahren oder wenden?

Im Stau darf nur rechts überholt werden, wenn die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen oder mit höchstens 60 km/h fahren. Bei stehendem Verkehr darf rechts mit maximal 20 km/h überholt werden, bei langsamer Bewegung mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h – also maximal 60 km/h plus 20 km/h.

Rückwärtsfahren oder Wenden ist im Stau grundsätzlich verboten. Lediglich wenn die Polizei bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auffordert, ist es erlaubt.

Darf ich im Stau telefonieren?

Wie bei einer normalen Autofahrt gilt auch im Stau, dass Telefonieren mit dem Smartphone ohne Freisprechanlage während der Fahrt verboten ist – selbst wenn es nur im Schneckentempo vorangeht. Haben Sie allerdings den Motor abgeschaltet, weil im Stau gar nichts mehr vorangeht, ist telefonieren erlaubt. Bevor Sie den Motor starten, muss das Handy aber wieder aus der Hand gelegt werden.

Darf ich den Standstreifen oder die Rettungsgasse benutzen?

Bei einem Stau den Standstreifen zu benutzen, um zur nächsten Ausfahrt oder zu einem Ratsplatz vorzufahren, ist verboten – sofern nicht ein Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens explizit erlauben.

Auch die Nutzung der Rettungsgasse ist verboten, denn sie ist ausschließlich den Rettungskräften vorbehalten. Hier drohen inzwischen saftige Bußgelder und sogar ein einmonatiges Fahrverbot.

Wer haftet bei einem Unfall in einem Stau?

Das Bilden der Rettungsgasse gilt als normaler Spurwechsel. Deshalb muss vor allem das spurwechselnde Fahrzeug besonders aufpassen. Denn im Falle eines Unfalls wird er sonst in der Regel allein zur Rechenschaft gezogen.

Aber es kommt auch immer mal wieder vor, dass vor allem Motorradfahrer die Rettungsgasse nutzen, um zwischen den wartenden Pkw und LKW hindurchzufahren. Hierbei kann es schnell zu einem Unfall kommen, wenn gleichzeitig andere Fahrzeuge noch die Spur wechseln, um die Rettungsgasse zu bilden. Nutzt ein Fahrzeug die Rettungsgasse rechtswidrig, ist laut vieler Gerichtsurteile nicht alleine der Spurwechsler schuld, sondern es kommt zu einer Mithaftung durch den Rettungsgassennutzer von bis zu 100 %.

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Sie hatten einen Unfall im Stau oder wurden wegen Fehlverhaltens im Stau zu einem Bußgeld oder sogar zu einem Fahrverbot verdonnert? Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick unterstützt Sie gern, Ihre Rechte auszuloten und durchzusetzen.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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