Wo darf man ein Wohnmobil abstellen?

Ein Wohnmobil ist für viele Menschen eine bequeme Sache: Man hat sein trautes Heim immer dabei, wenn man in den Urlaub fährt, und kann es überall abstellen. Aber stimmt das wirklich? Darf man ein Wohnmobil überall parken, wo man möchte?

Wohnmobil abstellen: Regeln

Beratung?

Jetzt anfragen!

24

Stunden Rückrufgarantie!

Ungenutztes Wohnmobil im Wohngebiet parken

Ein Wohnmobil wird oft nur zu Ferienzeiten oder an einzelnen Wochenenden genutzt. Da stellt sich so mancher Besitzer die Frage, ob ein Wohnmobil in einem Wohngebiet ganz einfach geparkt werden darf, wenn es gerade nicht benutzt wird. Hier gelten folgende Regeln:

  • Hat das Wohnmobil eine gültige TÜV-Plakette und wiegt nicht mehr als 7,5 Tonnen, darf es ohne zeitliche Beschränkung auf der Straße abgestellt werden.
  • Beim Parken müssen einschränkende Verkehrszeichen beachtet werden, wie zum Beispiel ein Parkverbot.
  • Zudem dürfen die Längenbeschränkungen von Parkbuchten nicht überschritten werden und es gibt Parkplätze, die nur für PKW zugelassen sind.
  • Auf dem Gehweg darf ein Wohnmobil nur parken, wenn es maximal 2,8 Tonnen wiegt, was die meisten Wohnmobile überschreiten.
  • Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten nur geparkt werden, wenn es sich um einen speziell ausgewiesenen Parkplatz für Wohnmobile handelt.
  • Camper oder Anhänger mit Saisonkennzeichen dürfen nur im auf dem Saisonkennzeichen gekennzeichneten Zeitraum im öffentlichen Raum parken, ansonsten nur auf einem privaten Grundstück.
  • Wohnwagen dürfen maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden.

Tipps zum Parken von Wohnmobilen im öffentlichen Raum

  • Nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner in Wohngebieten.
  • Stellen Sie Ihr Wohnmobil nicht länger dort ab, wo es nur wenige Stellplätze gibt.
  • Parken Sie nicht wochenlang vor dem Fenster eines Anwohners.
  • Parken Sie das Wohnmobil nicht über einem Gullideckel.
  • Behindern Sie nicht die freie Sicht in der Nähe von Kindergärten und Schulen.
  • Verdecken Sie mit Ihrem Wohnmobil keine Verkehrszeichen.

Wohnmobil zu Wohnzwecken abstellen

Alle Wohnmobil-Parkplätze auf dem Campingplatz sind bereits belegt oder Sie sind nicht mehr rechtzeitig zum Zielort gekommen? Darf man sein Wohnmobil dann zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen?

Wildcampen ist in Deutschland nicht erlaubt. Der Begriff bedeutet jedoch nicht, dass man nur nicht in der wilden Natur campen darf, sondern auch nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen. In Deutschland ist es eigentlich verboten, auf öffentlichen Parkplätzen in einem Fahrzeug zu übernachten. Das gilt auch für Wohnmobile. Die einzige Ausnahme ist, wenn man nicht mehr fahrtüchtig ist. Dann darf man eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz parken und im Fahrzeug schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.

Parken ist aber nicht dasselbe wie Campen. Deshalb sollte die Camping-Ausrüstung, wie Stühle oder Grills, eingepackt bleiben. Sonst könnte aus der gestatteten einmaligen Übernachtung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung werden und es droht ein Bußgeld.  Allgemein gilt ein Zeitraum von maximal 10 Stunden als angemessen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle auf einem öffentlichen Parkplatz oder in der Natur ist als Sondernutzung anzusehen, die ohne Genehmigung verboten ist. Wird man erwischt, droht fürs Wildcampen ein Bußgeld.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Sie möchten sich gegen den unrechtmäßigen Vorwurf des Wildcampens wehren oder haben Probleme mit einem fremden Wohnmobil, das seit Wochen genau vor Ihrem Wohnzimmerfenster parkt? Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

// Termin vereinbaren

Auch diese Artikel könnten Sie interessieren!

Scroll to Top