Unfälle bei Spurwechsel – Wer haftet?

Unfälle durch Spurwechsel gibt es in vielen verschiedenen Varianten – ob auf der Autobahn, in der Stadt bei Abbiegespuren oder beim Schlenker vom Radweg auf die Fahrbahn. Doch wie ist die Haftung bei Spurwechselunfällen geregelt?

Wer haftet bei einem Spurwechsel-Unfall?

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Unfall bei Spurwechsel mit zwei Autos

Immer wieder kommt es beim Spurwechsel zu Unfällen zwischen Autos – vor allem auf Autobahnen oder im Kreuzungsbereich bei mehreren Abbiegespuren. Nur wenn der fehlerhafte Spurwechsel eindeutig bewiesen werden kann, wird der Verursacher voll in Haftung genommen. Dabei ist der einseitige Spurwechsel allerdings in der Regel kaum zu beweisen, wenn keine Dash Cam das Unfallgeschehen aufgezeichnet hat oder Zeugen den unbedachten Spurwechsel gesehen haben. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, tritt bei solchen Unfällen mit unklarer Schuldlage die Gefährdungshaftung ein und der Schaden wird hälftig reguliert. Das bedeutet, dass die Schadenssummen zusammengerechnet werden und die Gesamtsumme hälftig auf beide Unfallgegner aufgeteilt wird.

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Berührungsloser Unfall bei angetäuschtem Spurwechsel

Auf Autobahnen kommt es öfter vor, dass ein Fahrzeug der rechten oder der mittleren Fahrspur blinkt und eventuell sogar einen Schlenker nach links vollzieht, den Spurwechsel dann aber gar nicht vollzieht. Nachfahrende Fahrzeuge auf der Zielfahrspur können sich davon erschrecken lassen und ebenfalls nach links ausweichen, um einen Unfall zu verhindern. So kann es passieren, dass das ausweichende Fahrzeug die Leitplanke touchiert, ohne dass es vom anderen Fahrzeug berührt wurde. In diesem Fall wird von einem berührungslosen Unfall gesprochen. Hierbei stellt sich die Frage, oft der Fahrer als Unfallverursacher haftet, der zwar angeblinkt, aber seinen Fahrstreifen nicht verlassen hat.

Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass der Fahrer, der geblinkt und damit einen Fahrstreifenwechsel angekündigt hat, auch dann haftet, wenn er den Fahrstreifen letztendlich doch nicht gewechselt hat. Auf der Autobahn darf ein Fahrzeug nicht blinken, ohne sich genau vergewissert zu haben, dass ein Spurwechsel gefahrlos möglich ist. Allerdings gibt es auch hier das Problem der Beweislast. Denn der schuldige Fahrer wird immer behaupten, gar nicht geblinkt zu haben. Auch hier kann nur eine Dash Cam oder ein Zeuge beweisen, dass tatsächlich ein Spurwechseln angetäuscht wurde. Deshalb sollte man bei einem solchen Unfall möglichst hinter sich fahrende Fahrer fragen, ob sie etwas beobachtet haben und ob sie als Zeugen fungieren können. Sonst bleibt man auf seinem Schaden sitzen.

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Unfall beim Spurwechsel mit einem Fahrrad

Gerade in Berlin werden immer mehr Fahrstraßen zurückgebaut und Radwege eingerichtet. Hier kommt es in letzter Zeit gehäuft zu Unfällen zwischen Autos und Radfahrern. Theoretisch gilt auch hier die Gefährdungshaftung. Allerdings unterliegen Radfahrer nicht der Gefährdungshaftung, weil von einem Fahrrad keine Gefahr ausgeht. Deshalb wird der Autofahrer in diesem Fall in der Regel mit 60-70 % in Haftung genommen, er muss also diesen Anteil an den gesamten Schadenskosten tragen. Dies gilt aber auch wieder nur dann, wenn dem Radfahrer eine Schuld bewiesen werden kann. Ansonsten haftet der Radfahrer gar nicht, sondern der Autofahrer komplett.

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Was tun im Falle eines Spurwechselunfalls?

Bei allen Spurwechselunfällen gilt: Ohne Dash Cam oder Zeugenaussagen wird es schwer, dem Unfallgegner seinen unbedachten Spurwechsel zu beweisen – sei es ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad. Möchten Sie die Haftungsfrage gerichtlich klären lassen, sollten Sie deshalb vorher einen erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen, um die Erfolgsaussichten zu klären. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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