Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – geht das?

Wenn ein Kraftfahrer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss er je nach Vergehen nicht nur mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit einem Fahrverbot. Gerade wer auf sein Fahrzeug im Alltag angewiesen ist, stellt sich da die Fragen, ob sich das Fahrverbot nicht in ein Bußgeld umwandeln lässt.

Kann ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden?

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Kann ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, ein verhängtes Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln zu lassen. Normalerweise wird dies von Gerichten nur in Einzelfällen gemacht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der betroffene Fahrer glaubhaft darlegen kann, dass das Fahrverbot für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Dies kann zum Beispiel bei Berufskraftfahrern der Fall sein, deren Job und Einkommen vom Führerschein abhängt. Aber auch hier ist es nicht sicher, dass der Betroffene um das Fahrverbot herumkommt. Da ein Fahrverbot in der Regel erst innerhalb von vier Monaten angetreten werden muss, sofern es innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot anderes gab, kann der Betroffene das Fahrverbot schließlich planen und vielleicht wenigstens einen Teil in seine Urlaubszeit legen.

Wer mit seiner Erklärung überzeugen kann, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt, der kann eine Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld erreichen. Allerdings muss hier mit einer deutlichen Erhöhung des Bußgelds gerechnet werden – dabei muss in der Regel das Doppelte bis Fünffache an Bußgeld bezahlt werden. Bevor der Antrag auf Umwandlung gestellt werden, sollte deswegen sichergestellt sein, dass der Betroffene die Geldstrafe auch bezahlen kann.

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Geplantes Recht auf Umwandlung von Fahrverbot in Geldstrafe?

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar 2022 wurde darüber diskutiert, die mögliche Kompensation eines Fahrverbots und von Punkten in Flensburg in Zukunft gesetzlich zu verankern. Das Ergebnis war, dass der Gesetzgeber dazu aufgefordert wurde, einen Anspruch auf Kompensation im Gesetz zu verankern. Zur Kompensation bei einer Umwandlung des Fahrverbots oder bei der Reduzierung der Geldstrafe, um Punkte zu vermeiden, würde im Falle einer gesetzlichen Verankerung neben der Geldstrafe aber ein Fahrsicherheitstraining oder eine freiwillige Verkehrspsychologische Nachschulung (VPN) gehören.

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Bisher wurde diese Idee zwar gesetzlich noch nicht umgesetzt. Aber einige – vor allem nördliche – Bundesländer orientieren sich bereits jetzt daran, wie zum Beispiel viele Gerichte in Berlin und Brandburg. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick hat im Rahmen des Verkehrsgerichtstags in Goslar mit über das Thema Kompensation diskutiert und kennt sich entsprechend mit der Argumentation genau aus. Sie möchten ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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