Störende Fahrzeuge entfernen – was ist erlaubt?
Der Parkraum wird immer knapper. Vor allem in Großstädten wie Berlin wird es von Tag zu Tag schwerer, einen passenden Parkplatz zu finden. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein Fahrzeug die eigene Einfahrt zuparkt oder ein Fahrrad einen Parkplatz blockiert. Da stellt sich die Frage: Darf ich das störende Fahrzeug entfernen? Und wenn ja, wie?
Inhaltsverzeichnis
- Störende Fahrzeuge entfernen – was ist erlaubt?
- Darf ich ein Auto wegschieben, das meine Einfahrt blockiert?
- Darf ich einen störenden Falschparker selbst blockieren?
- Darf ich ein Fahrrad umstellen, das einen Parkplatz blockiert?
- Fazit
- Über Rechtsanwalt Thomas Noack
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Darf ich ein Auto wegschieben, das meine Einfahrt blockiert?
Hier muss zwischen einer blockierten Einfahrt oder Ausfahrt unterschieden werden:
Wenn ein fremder PKW vor der Ausfahrt parkt und man das Grundstück deshalb nicht verlassen kann, handelt es sich um eine Besitzstörung. Denn durch das fremde Fahrzeug wird dem Eigentümer für den Stellplatz oder die Garage der Besitz entzogen. Hiergegen darf sich gewehrt werden, denn es greifen die Prinzipien Besitzwehr und Besitzkehr. In diesem Fall ist es gesetzlich erlaubt, das blockierende Fahrzeug wegzuschieben, sofern es nicht beschädigt oder gefährdet wird. Da dies oft nicht möglich ist, da bei parkenden Autos meistens die Handbremse angezogen ist, kann man das Auto abschleppen lassen. Steht das Fahrzeug auf der Straße vor der Ausfahrt, kann man die Polizei anrufen, die das Auto abschleppen lassen kann. Dies tut sie in der Regel aber nur dann, wenn es wirklich wichtig ist, dass Sie aus der Ausfahrt rausfahren können, etwa bei einem gebuchten Urlaub. Steht das blockierende Fahrzeug auf Privatgrund, muss das Abschleppunternehmen selbst angerufen und bezahlt werden. Die Kosten müssen dann vom Fahrzeugeigentümer eingefordert werden.
Blockiert der PKW hingegen die Einfahrt, sodass sie nicht auf Ihr Grundstück fahren können, sollte ein freier Parkplatz in der Nähe gesucht werden. Auch wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Grund steht, wird die Polizei dann nicht tätig.
Darf ich einen störenden Falschparker selbst blockieren?
Es ist natürlich ärgerlich, wenn ein ein parkendes Auto die eigene Garage blockiert oder in der eigenen Einfahrt steht. Trotzdem darf man das falsch parkende Fahrzeug dann nicht blockieren und sich beispielsweise davorstellen, damit es „zur Strafe“ nicht wegfahren kann. Denn damit wird der Fahrer des anderen Fahrzeugs in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, was nicht erlaubt ist. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug falsch parkt und Ihre Einfahrt verhindert. Blockieren Sie das Fahrzeug trotzdem, gilt das als Nötigung und es muss mit einer Strafe gerechnet werden. Eine Ausnahm wäre nur dann möglich, wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht woanders parken können, weil dann der Weg vom Auto zum Haus zu weit ist.
Darf ich ein Fahrrad umstellen, das einen Parkplatz blockiert?
Angeregt durch die Debatten über die Verkehrswende kommt es vor allem in Berlin immer häufiger vor, dass Fahrräder auf einem Autoparkplatz abgestellt werden. Eins vorweg: Ein Fahrrad darf auf einem Autoparkplatz abgestellt werden. Wer solch ein Szenario bei der Suche nach einem Parkplatz jedoch entdeckt, fragt sich vielleicht, ob das Fahrrad nicht vielleicht einfach umgestellt werden darf.
Rechtlich gesehen, gibt es kein spezielles Verbot, Fahrräder umzuparken. Wird das Fahrrad beim Umstellen nicht beschädigt oder gefährdet, darf man es demnach ein wenig zur Seite stellen, um sein eigenes Fahrzeug parken zu können.
Fazit
Auch wenn es ärgerlich ist, dass ein Fahrrad einen Parkplatz benutzt oder ein Auto die Einfahrt blockiert: Im Zweifelsfalle ist es immer besser, sich eine andere Parkmöglichkeit in der Nähe zu suchen. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem Eigentümer des anderen Fahrzeugs, steht Ihnen Thomas Noack als Verkehrsanwalt gerne zur Seite.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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