Rotes Kennzeichen – alles, was man wissen muss
Rote Kennzeichen sieht man selten im Straßenverkehr. Deshalb wissen viele Menschen nicht, was es damit genau auf sich hat. Wozu sind sie da? Wer bekommt sie? Darf man sie verleihen? Für welche Fahrten dürfen sie genutzt werden? In diesem Artikel haben wir alles Wissenswerte rund um die auffälligen Nummernschilder zusammengefasst.
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Rote Kennzeichen gibt es für verschiedene Zwecke
Insgesamt gibt es drei verschiedene Arten von roten Nummernschildern, die sich durch eine Ziffer unterscheiden:
- Händlerkennzeichen: Rote Kennzeichen mit den Ziffern „06“ gelten als Händlerkennzeichen, denn sie werden auf Antrag in der Regel an Autohändler ausgegeben, manchmal aber auch an Werkstätten oder Herstellern. Rote Händlerkennzeichen dürfen nur auf bestimmten Fahrten genutzt werden. Dazu gehören Probefahrten von Kaufinteressenten, Überführungsfahrten, Fahrten zur Werkstatt oder Überprüfungsfahrten nach Reparaturen. Für die roten Kennzeichen müssen Kfz-Haftpflicht und Kfz-Steuern bezahlt werden.
- Prüfungskennzeichen: Rote Nummernschilder mit den Ziffern „05“ sind lediglich für Prüfungsfahrten zugelassen. Dafür fällt keine KFZ-Steuer an. Sie werden an technische Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorganisationen ausgegeben.
- Oldtimerkennzeichen: Rote Kennzeichen mit den Ziffern „07“ können Eigentümern von Oldtimern zugeteilt werden, um zum Beispiel an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen oder Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zu unternehmen.
Das gilt für die Benutzung eines roten Kennzeichens
- Die roten Kennzeichen müssen sicher am Fahrzeug angebracht werden, dürfen aber nicht fest montiert werden.
- Jede Fahrt mit einem roten Händlerkennzeichen muss in einem Fahrtenbuch eingetragen werden – inklusive Beginn und Ende der Fahrt.
- Rote Kennzeichen werden entweder befristet oder widerruflich zugeteilt. Üblich ist eine einjährige Befristung.
- Die roten Nummernschilder dürfen je nach Ziffer nur für die jeweils festgelegten Zwecke verwendet werden.
- Rote Nummernschilder dürfen nicht verliehen werden. Werden sie widerrechtlich verwendet, drohen Geldstrafen. Zudem kann dem Inhaber das rote Kennzeichen dauerhaft entzogen werden. Für private Probe- oder Überführungsfahrten kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Sie dürfen nur an einem bestimmten Fahrzeug angebracht werden und gelten maximal 5 Tage.
Oft werben Autohändler damit, dass sie Kaufinteressenten ein Auto zum Probefahren übers Wochenende mit nach Hause geben. Das kann natürlich dazu verlocken, mit dem überlassenen Auto einen Familienausflug zu unternehmen.
Zwar ist die Probefahrt mit einem roten Kennzeichen auch über das Wochenende erlaubt, allerdings sind nur Fahrten zum Autowaschen und zur Tankstellen sowie Probe- und Überprüfungsfahrten zulässig. Einen Familienausflug darf man mit einem roten Kennzeichen also nicht unternehmen. Strafbar macht man sich zwar nicht. Allerdings kann das Finanzamt die KFZ-Steuer nachfordern.
Sie haben Scherereien wegen eines roten Kennzeichens oder in anderen lästigen Verkehrsangelegenheiten? Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick prüft gerne die Rechtslage und setzt Ihre Rechte für Sie durch.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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