Cannabis im Straßenverkehr
Das Verbot, nach Cannabiskonsum Auto zu fahren, ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz geregelt. Gesetzliche Grenzwerte wie beim Alkoholkonsum gibt es bisher allerdings nicht. Daraus ergeben sich verschiedene Probleme, die nachfolgend kurz erläutert werden.

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Welcher Grenzwert gilt bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr?
Die Grenzwertkommission hat für Cannabis als Grenze 1,0 Nanogramm THC im Straßenverkehr festgelegt. Das bedeutet: Ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) wird beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings ist dieser Wert derart niedrig, dass er auch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum im Blut nachweisbar ist. Darüber gab es zahlreiche Diskussionen, sodass sich auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar 2023 damit beschäftigt und gefordert wurde, dass es hier künftig vergleichbare Regelungen wie bei Alkohol im Straßenverkehr geben muss. Deshalb wird erwartet, dass die Grenzwertkommission die Grenze in absehbarer Zeit noch mal hochsetzt oder dass sogar ein bestimmter Grenzwert im Gesetz verankert wird.
Kann auch Passivrauchen von Cannabis den THC-Wert erhöhen?
Manche Autofahrer, die mit Cannabis im Blut angehalten werden, versuchen sich mit dem angeblichen Passivrauchen aus der Affäre zu ziehen. Tatsächlich kann auch nach dem Passivrauchen von Cannabis THC im Blut nachgewiesen werden. Dies wurde in einem Experiment nachgewiesen, wobei die Konsumenten und der Passivraucher zusammen in einem Auto gesessen hatten. Dass ein erhöhter THC-Wert auch beim Passivrauchen von Cannabis auf einer Party entstehen kann, müsste der Betroffene erstmal beweisen.
Was kann wegen der schwammigen Gesetzlage noch passieren?
Gibt es ein Verfahren mit dem Grenzwert von 1,0 Nanogramm, wird aufgrund der Blutentnahme immer ein Gutachten erstellt. Dabei wird auch ein Zweitwert angegeben, der eine gewisse Regelmäßigkeit des Drogenkonsums unterstellen kann. Überschreitet der Zweitwert bestimmte Grenzen, führt das zu der Konsequenz, dass vom Gericht eine MPU angeordnet wird. Diese MPU kann von dem Betroffenen aber gar nicht bestanden werden, weil er nur 3 Monate Zeit bekommt, seine Drogenfreiheit zu beweisen, obwohl er eigentlich 6 Monate dafür benötigen würde. Abhilfe schaffen kann der Betroffene nur, wenn er sich direkt nach der Drogenfahrt bei einem zertifizierten Labor anmeldet, um seine Drogenfreiheit über einen längeren Zeitraum nachweisen zu können.
Aufgrund der unklaren Rechtslage ist es zu empfehlen, umgehend einen Verkehrsanwalt aufzusuchen, wenn es zu einer Verkehrskontrolle mit dem Vorwurf von Cannabiskonsum im Straßenverkehr gekommen ist. Thomas Noack aus Berlin-Köpenick hat sich tiefgehend in diese Problematik eingearbeitet und unterstützt Sie gern.

Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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