Unfall auf einem Parkplatz

Parkplatz-Unfälle machen in Großstädten wie Berlin oft rund 20 % aller Unfälle aus. Da ist es als Autofahrer wichtig, sich mit dem geltenden Recht bei Parkplatzunfällen auseinanderzusetzen, um im Fall der Fälle richtig zu reagieren. Nachfolgend werden die wichtigsten Rechtsfragen rund um Parkplatzunfälle kurz zusammengefasst.

Unfall auf einem Parkplatz: Wer haftet und was ist zu beachten?

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Wer haftet bei einem Unfall auf einem Parkplatz?

Bei einem Unfall zwischen einem einparkenden und ausparkenden Fahrzeug werden die Kosten nach einem Parkplatzunfall grundsätzlich hälftig geteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Verkehrsteilnehmer vorwärts oder rückwärts fährt. Dies gilt auch, wenn Schilder auf dem Park stehen, dass vor Ort die StVO gilt.

Lediglich, wenn es auf einem Parkplatz Parkstraßen und Fahrstraßen gibt, hat der fließende Verkehr auf den Fahrstraßen immer Vorfahrt. Sollte es hier zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus einer Parkstraße kommen, wird der Unfallgeschädigte auf der Fahrstraße seinen Schaden ersetzt bekommen.

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Was tun bei einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug?

Um keine Unfallflucht zu begehen, muss die Polizei informiert werden, wenn ein fremdes Fahrzeug berührt und beschädigt wurde. Wenn ein Unfall mit Unfallflucht begangen wurde und der Schaden über 1.100 Euro liegt – und das kommt bei einem Autounfall schneller zusammen, als man denkt – droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Was gilt bei einer Parkbucht am Straßenrand?

Bei einer Parklücke am Straßenrand gilt, dass das ausparkende Fahrzeug sich nach dem fließenden Verkehr zu richten hat. Parkt also ein Auto aus einer Parklücke aus und fährt ein Fahrzeug im fließenden Verkehr an, muss der Fahrer des ausparkenden Autos den Schaden des Unfallgegners komplett übernehmen.

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Kann man auf einem privaten Parkplatz Unfallflucht begehen?

Wenn ein Parkplatz dem allgemeinen und uneingeschränkten Verkehr geöffnet ist, wird eine Unfallflucht nach einem Parkunfall hier strafrechtlich verfolgt.

Gibt es eine Schranke, die zum Beispiel nur von Mietern eines Parkplatzes geöffnet werden kann, dann gilt der Parkplatz als geschlossener Bereich. Hier ist keine Unfallflucht möglich, weil der verdächtige Personenkreis beschränkt ist.

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Sollte die Rechtslage bei einem Unfall auf einem privaten Parkplatz nicht klar sein, sollten Sie sich unbedingt an eine erfahrenen Verkehrsanwalt wenden. Denn wie oben bereits erwähnt, ist das Thema sehr komplex und bei Unfallflucht droht schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick hilft Ihnen gern, Ihre Rechte nach einem Parkplatzunfall durchzusetzen.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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