Wichtige Fragen und Antworten rund ums Parken

In Berlin einen Parkplatz zu finden, ist meistens noch komplizierter als das Fahren im unübersichtlichen Straßenverkehr. Hat man dann endlich einen freien Parkplatz entdeckt, stellen sich viele Fragen: Darf ich hier überhaupt parken? Worauf muss ich beim Parken achten? Was darf ich und was darf ich nicht? Hier sind einige Antworten.

Fragen und Antworten rund ums Parken im Überblick

Beratung?

Jetzt anfragen!

24

Stunden Rückrufgarantie!

Darf ich gegenüber einer Einmündung parken?

Wenn nach dem Parken gegenüber einer Einmündung gefragt wird, kommen zwei verschiedene Szenarien infrage:

  • Öffentliche T-Kreuzung: Handelt es sich um eine T-Kreuzung des öffentlichen Straßenverkehrs, darf man gegenüber der Einmündung parken, solange man den Verkehr nicht behindert. Verteilt das Ordnungsamt ein Knöllchen fürs Parken gegenüber der Einmündung, was leider öfter mal vorkommt, kann man dagegen vorgehen. Denn es existiert kein grundsätzliches Verbot, hier zu parken.
  • Privaten Grundstückseinfahrt: Anders sieht es aus, wenn man gegenüber einer privaten Grundstückseinfahrt parken will. In diesem Fall muss eine Breite von 3,5 m bleiben, die dem Besitzer der Einfahrt ermöglicht, sein Grundstück mit seinem Auto zu verlassen oder zu befahren. Wird ein Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt geparkt, ohne ausreichend Platz zu lassen, darf es abgeschleppt werden.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Darf ich auf zwei Parkplätzen gleichzeitig parken?

Das Parken auf zwei Parkplätzen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit 10 € Strafe geahndet werden. Hierbei ist es egal, ob irgendwelche Umstände dazu geführt haben, dass zwei Parkplätze belegt wurden, beispielsweise weil das Auto daneben ungünstig geparkt war. In diesem Fall hätte sich der Autofahrer einen anderen Parkplatz suchen müssen, statt sich auf zwei Parkplätze zu stellen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wer hat Schuld, wenn mich jemand beim Ausparken anfährt?

Wer Schuld bei einem Ausparkunfall bekommt, hängt vom jeweiligen Szenario ab:

Ausparkunfall am Straßenrand: Passiert der Unfall beim Ausparken aus einer Parklücke an der Straße, gilt die Anscheinsvermutung, dass der Ausparkende Schuld an dem Unfall ist, da er den fließenden Verkehr hätte berücksichtigen müssen.

Ausparkunfall auf dem Supermarkparkplatz: Auf dem Supermarktparkplatz sind Parkplatzsuchende und Ausparkende als gleichwertige Gegner anzusehen. Deshalb wird der Schaden bei einem Ausparkunfall in der Regel halbe-halbe aufgeteilt. Lediglich wenn man beweisen kann, dass man mit seinem Auto mindestens 3 Sekunden gestanden hat und trotzdem angefahren wurde, haftet ausschließlich der Fahrer des Autos, das gefahren ist.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Darf man beim Parken den Motor laufen lassen?

Es ist nicht erlaubt, den Motor beim Parken laufen zu lassen – auch nicht im tiefsten und kältesten Winter. Bei diesem Verbot geht es sowohl um die Lärmvermeidung als auch um die Abgasvermeidung. Je nach Region sind Bußgelder bis zu 50.000 € möglich, sodass man es besser vermeiden sollte, beim Parken oder Halten den Motor laufen zu lassen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Muss ich mich auf einem Parkplatz an rechts vor links halten?

Ob auf einem Parkplatz rechts vor links gilt, hängt von den Umständen ab.

  • Beschilderte Parkplätze: Auf privaten Parkplätzen gilt nur dann rechts vor links, wenn ein Schild dies für den Parkplatz vorgibt oder wenn ein Schild darauf hinweist, das auf dem Parkplatz die StVO gilt.
  • Parkplätze mit Fahrstraßen und Parkstraßen: Auf manchen Parkplätzen gibt es sowohl Fahrstraßen als auch Parkstraßen. Von Parkstraßen gehen Parkplätze ab, von Fahrstraßen nicht. Hier gilt, dass Autos auf der Fahrstraße immer Vorrang gegenüber Autos auf den Parkstraßen haben, rechts vor links gilt hier nicht. Im Zweifelsfalle sollte man aber lieber nicht auf seiner Vorfahrt bestehen, weil die Gerichte bei einem Unfall auf einem Parkplatz meistens beiden Beteiligten eine Mitschuld geben.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Was tun, wenn es ein Problem beim Parken gibt?

Ob Bußgeldbescheid oder Parkunfall – wenn Sie ein Problem in Sachen Parken haben und sich beispielsweise zu Unrecht beschuldigt fühlen, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsecht ansprechen. Er kennt die verschiedenen Gesetze und alle ihre Ausnahmen genau, kann Ihnen Ihre Rechte erläutern und sie gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

// Termin vereinbaren

Auch diese Artikel könnten Sie interessieren!

Scroll to Top