Welche Regeln gelten auf Fahrradstraßen?

In Deutschland gibt es immer mehr Schilder, die einen Weg als „Fahrradstraße“ ausweisen. Dabei ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar, welche Regeln auf Fahrradstraßen gelten, obwohl es zum Beispiel in Berlin bereits vor 20 Jahren die erste Fahrradstraße gegeben hat. Doch erst seit das Bundeskabinett 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan beschlossen hat, wird der Ausbau von Fahrradstraßen deutlich vorangetrieben und sie sind im Bewusstsein der Menschen angekommen. Alles, was Sie zu Fahrradstraßen wissen sollten, haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.

Alles, was Sie zu Fahrradstraßen wissen sollten

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Warum es Fahrradstraßen gibt

Hauptverkehrsstraßen sind in Deutschland in erster Linie für den Autoverkehr gedacht. So entwickelte sich die Idee von Fahrradstraßen, die in der Fahrrad-Novelle der StVO 1997 verankert wurde. Sie sollen dazu dienen, Fahrradfahrern eine höhere Priorität einzuräumen und Ihnen mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Woran Fahrradstraßen zu erkennen sind

Reine Fahrradstraßen erkennt man an einem Schild, auf dem ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis abgebildet ist. Dieses Schild besagt, dass auf dieser Straße nur Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen fahren dürfen. Neben herkömmlichen Fahrräder dürfen hier auch Pedelecs mit 25 km/h Maximalgeschwindigkeit und E-Scooter fahren. Zusätzlich zu dem genannten Fahrradstraßenschild werden zusätzlich oft Piktogramme auf der Fahrbahn gemalt, um die besondere Funktion der Straße in Zufahrtsbereichen gut sichtbar zu machen.

Manche Fahrradstraßen sind mit Zusatzzeichen versehen, die es auch Krafträdern und Kraftwagen erlauben, die Fahrradstraße zu befahren. Ein Verkehrszeichen mit einem durchgestrichenem Fahrrad zeigt wiederum das Ende der Fahrradstraße an.

Welche Regeln auf Fahrradstraßen gelten

Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist die gesamte Breite der Fahrradstraße für den Radverkehr vorgesehen. Radfahrer dürfen hier so langsam fahren, wie sie wollen, und auch nebeneinander radeln.

Durch spezielle Zusatzzeichen kann Autos und Motorräder erlaubt sein, die Fahrradstraße mitzubenutzen. Sie müssen aber auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht drängeln, wenn die Radfahrer sehr langsam oder nebeneinander fahren.

Zudem müssen sich Autos und Motorräder auch bei erlaubter Benutzung von Fahrradstraßen der Geschwindigkeit der Räder anpassen und beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf Fahrradstraßen zudem eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Gibt es keine Halte- oder Parkverbotsschilder, dürfen Autos und Motorräder auf Fahrradstraßen parken.

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Was die Vorfahrtsregeln betrifft, unterscheidet sich eine Fahrradstraße wiederum nicht von einer Hauptverkehrsstraße. Gibt es kein Vorfahrtszeichen, gilt für alle Verkehrsteilnehmer in der Regel „rechts vor links“. Führt allerdings der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn oder sind die Bordsteine abgesenkt, wird dem Radverkehr ebenfalls eine Vorfahrt eingeräumt.

Da Fahrradstraßen für viele Verkehrsteilnehmer noch ungewohnt sind, kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen wegen der Schuldfrage gestritten wird. Hier empfiehlt es sich, einen Verkehrsanwalt hinzuzuziehen. Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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