Privates oder notarielles Testament beim Vererben von Immobilien?

Immobilien vererben: Privates oder notarielles Testament?

Wenn es eine Immobilie zum Vererben gibt, wird sich oft die Frage gestellt, welche Testamentsart am besten geeignet ist: ein privates oder ein notarielles Testament? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile, insbesondere wenn es um den komplexen Prozess der Immobilienübertragung geht. In diesem Artikel werden die Unterschiede und Besonderheiten beider Testamentsarten speziell im Hinblick auf das Vererben von Immobilien vorgestellt, sodass Sie eine gute Entscheidungsgrundlage haben.

Privates oder notarielles Testament beim Vererben von Immobilien?

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Was unterscheidet ein privates und ein notarielles Testament?

Das private Testament wird eigenständig handschriftlich selbst verfasst, mit einem aktuellen Datum versehen und unterschrieben. Dies kann jederzeit und ohne besondere Formalitäten geschehen.

Vorteile privates Testament:

  • Da man das Testament selbst schreibt, fallen keine Notarkosten an.
  • Das private Testament kann jederzeit selbst geändert oder widerrufen werden.
  • Es erfordert keine rechtliche Beratung oder formale Beurkundung.

Nachteile privates Testament:

  • Missverständnisse oder formale Fehler, z. B. keine Unterschrift oder ein fehlendes Datum, können zur Ungültigkeit führen.
  • Ohne notarielle Beratung besteht das Risiko, dass wichtige rechtliche Aspekte nicht berücksichtigt werden.
  • Wenn das Testament zuhause aufbewahrt wird, kann es verloren gehen, versehentlich oder absichtlich vernichtet werden oder vielleicht sogar unentdeckt bleiben.

Ein notarielles Testament wird von einem Notar erstellt und beurkundet. Es ist rechtlich bindend und wird in der Regel beim Amtsgericht hinterlegt.

Vorteile notarielles Testament:

  • Der Notar berät über die gesetzlichen Regelungen und stellt sicher, dass das Testament korrekt und eindeutig ist.
  • Ein notarielles Testament genießt eine höhere Beweiskraft im Erbfall und kann kaum angefochten werden.
  • Es wird beim Amtsgericht hinterlegt, was Verlust oder Manipulation verhindert.
  • Bei einem notariellen Testament ist in der Regel kein zusätzlicher Erbschein notwendig, was Zeit und Kosten im Erbfall spart.

Nachteile notarielles Testament:

  • Ein notarielles Testament ist mit Notarkosten verbunden, die sich nach dem Vermögenswert richten.
  • Gewünschte Änderungen erfordern einen neuen Notartermin, was aufwendiger ist.

Welche Testamentsart ist besser beim Vererben einer Immobilie?

Grundsätzlich ist es zwar möglich, eine Immobilie über ein privates Testament zu vererben. Allerdings muss das handschriftliche Testament eindeutig formuliert sein, um spätere Konflikte zu vermeiden, vor allem bei mehreren möglichen Erben. Bei einem privaten Testament ist zudem ein Erbschein für den Grundbucheintrag notwendig, der zusätzliche Kosten und einen hohen Zeitaufwand im Erbfall verursacht.

Wenn eine Immobilie vererbt werden soll, ist deshalb ein notarielles Testament zu empfehlen. Denn der Notar sorgt dafür, dass alle relevanten rechtlichen Regelungen beachtet werden und dass das Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird. Zudem kann das notarielle Testament als Ersatz für den Erbschein dienen. So kann der Grundbucheintrag bei einem Immobilienerbe leichter und schneller geändert werden.

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Beide Testamentsarten beim Vererben von Immobilien im Vergleich

 

Privates Testament

Notarielles Testament

Beschreibung

Handschriftlich verfasst

Vom Notar erstellt und beurkundet

Kosten

Keine Notarkosten

Notarkosten, abhängig vom Immobilienwert

Rechtssicherheit

Niedrig (hohes Risiko von Fehlern bei Vererben von Immobilien)

Hoch (Beratung des Notars und korrekte Bezeichnung der Immobilie)

Beweiswert

Gering (anfällig für Anfechtung, Unklarheiten bezüglich der Immobilie möglich)

Sehr hoch (selten anfechtbar, klare Regelung des Immobilienerbes)

Flexibilität

Sehr hoch (jederzeit eigenständig änderbar)

Weniger flexibel (erneuter Notartermin erforderlich)

Aufbewahrungs­sicherheit

Gefahr des Verlusts, kann die Regelung des Immobilienerbes gefährden

Sichere Hinterlegung beim Amtsgericht, Immobilienerbe eindeutig geregelt

Erbschein erforderlich

Ja, bei Immobilien zwingend erforderlich

Nein, in den meisten Fällen nicht erforderlich, was den Übergang der Immobilie erleichtert

Erstellungsaufwand

Einfach und schnell

Aufwendig (Notartermin, Prüfung Eigentumsverhältnisse)

 

Wer seine Immobilie nach dem eigenen Tod sicher in bestimmten Händen wissen will und/oder den Eigentumswechsel möglichst kostengünstig gestalten möchte, der lässt sich am besten von einem Anwalt für Immobilienrecht beraten. Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick steht Ihnen gerne zur Seite, um die beste Lösung für Sie zu finden.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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