Unfall mit Radfahrer: Haftet immer der Autofahrer?

Allgemein hält sich die Auffassung hartnäckig, dass bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer immer der Fahrer des Kraftfahrzeugs haftet und für den kompletten Schaden aufkommen muss. Doch ist das wirklich so?

Radfahrer Unfall: Wer haftet?

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Fahrradunfall bei Spurwechsel

Krachen zwei Autos bei einem Spurwechsel zusammen, haften beide Autofahrer in der Regel jeweils für die Hälfte des Schadens. Da von Fahrrädern keine sogenannte Betriebsgefahr ausgeht, sieht das bei einem Unfall zwischen Radfahrer und Autofahrer ganz anders aus. Behauptet der Radfahrer, das Auto sei in seine Spur gefahren, haftet der Autofahrer mit mindestens 50 %. Will der Autofahrer eine Haftung vermeiden, muss er selbst beweisen, dass er nicht in die Spur des Fahrradfahrers gefahren ist. Diesen Beweis kann er beispielsweise durch Dash Cam Aufnahmen oder Zeugenaussagen erbringen.

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Fahrradunfall auf dem Gehweg vor der eigenen Ausfahrt

Wer bei einem Unfall mit einem Radfahrer auf dem Gehweg vor der eigenen Ausfahrt haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Bei einer Kollision mit Kindern unter 10 Jahre auf dem Gehweg vor der eigenen Ausfahrt ist immer der Autofahrer schuld.
  • Grundsätzlich dürfen Radfahrer ab 10 Jahre noch auf dem Gehweg fahren, wenn sie ein Kind unter 10 Jahren begleiten. Kollidiert das Auto mit einem Radfahrer, der ein Kind auf dem Gehweg mit seinem Rad begleitet, ist der Radfahrer zur Nutzung des Gehwegs berechtigt und es ist ebenfalls der Autofahrer schuld.
  • Handelt es sich um einen Radfahrer, der mindestens 10 Jahre alt ist und der kein jüngeres Kind begleitet, darf er den Gehweg nicht zum Radfahren benutzen und trägt deshalb in der Regel die Schuld selbst. Gegebenenfalls kann der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr seines Autos zu 20 % in Haftung genommen werden.
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Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrrad beim Abbiegen

Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Fahrradfahrer nicht zumindest dann die Schuld trägt, wenn er auf der falschen Seite gefahren ist.

  • Wichtig zu wissen ist, dass ein Radfahrer, der geradeaus auf der Hauptstraße oder dem dazugehörigen Radweg fährt, immer Vorfahrt hat, auch wenn er auf der falschen Seite fährt. Kommt der Autofahrer aus einer Nebenstraße, biegt in die Hauptstraße ein und es kommt zum Unfall, haftet er zu zwei Drittel und der Fahrradfahrer zu ein Drittel.
  • Handelt es sich bei dem Unfallgegner um ein Kind unter 10 Jahre oder eine erwachsene Begleitperson eines Rad fahrenden Kindes, haftet der Autofahrer.
  • Fährt ein Radfahrer im Alter von über 10 Jahren in verkehrter Richtung auf dem Gehweg, ohne ein Kind zu begleiten, und kommt es beim Abbiegen eines Autos zum Unfall, haftet der Radfahrer selbst, da er den Gehweg gar nicht hätte befahren dürfen.
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Wichtig zu wissen: Die dargestellten Fälle stellen die Regel da, wobei Gerichte je nach vorliegenden Umständen manchmal auch ganz anders entscheiden. Sie hatten einen Unfall mit einem Fahrrad und möchten sich rechtlich beraten lassen? Verkehrsanwalt Thomas Noack hilft Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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