Notarvertrag vor dem Immobilienkauf durch Anwalt prüfen 

Um einen Immobilienkauf unter Dach und Fach zu bringen, ist in Deutschland zwingend ein notarieller Kaufvertrag, auch Notarvertrag genannt, erforderlich. Nur durch einen Notarvertrag kann das Immobiliengeschäft rechtskräftig abgeschlossen, der Kauf beurkundet und eine Änderung des Eigentümers im Grundbuch vorgenommen werden. Notarverträge werden von einem Notar beurkundet und oft auch erstellt. Allerdings ist es ratsam, einen Immobilienkaufvertrag vor der Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Vertrag in Ihrem Sinne formuliert ist.

Vor dem Immobilienverkauf: Notarvertrag prüfen lassen

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Was gehört in einen Notarvertrag?

Notarverträge für den Immobilienkauf sind genauso unterschiedlich wie die Immobilien, auf die sie sich beziehen. Allerdings gibt es bestimmte Abschnitte, die in fast jedem Notarvertrag für Immobilien vorzufinden sind:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien
  • Informationen zur Immobilie, wie Art des Objekts, Adresse, Wohnfläche usw.
  • Grundbuchdaten, wie Informationen zu bisherigen Eigentümern
  • Informationen über Grundschulden
  • Kaufpreis
  • Zahlungsmodalitäten
  • ggf. Finanzierung

Darüber hinaus kann ein Notarvertrag jedoch weitere Punkte enthalten, die von den beiden Parteien ausgehandelt wurden: z. B. der Übergabetermin, ein Gewährleistungsausschluss usw.

Wann wird ein Notarvertrag gültig?

Sobald der Notarvertrag unterschrieben wurde, gelten die Vertragsinhalte für alle unterzeichnenden Personen als bindend. Ein Rücktrittsrecht ist nach der Unterzeichnung und Beurkundung nur noch in speziellen Fällen möglich.

Dies gilt beispielsweise, wenn der Immobilienverkäufer dem Käufer eklatante Mängel an der Immobilie wissentlich verschwiegen hat. Allerdings ist es nicht leicht, das sogenannte arglistige Verschweigen von Mängeln an Immobilien zu beweisen.

Nach Abschluss des Notarvertrages sind die Notarkosten fällig, die in der Regel vom Immobilienkäufer bezahlt werden.

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Warum sollte ein Anwalt den Notarvertrag prüfen?

Der Notar fertigt den Vertrag aus, klärt beide Parteien über die Vertragsklauseln auf, sorgt für die Beurkundung und die Eintragung der Grundschuld. Dabei soll der Notar als neutraler Vermittler zwischen beiden Vertragsparteien fungieren.

Trotzdem sollten Sie einen Notarvertrag vor der Vertragsunterzeichnung am besten von einem erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht überprüfen lassen. Zwar besteht der größte Teil des Notarvertrags aus standardisierten Formulierungen und Paragraphen, doch bei den individuellen Formulierungen gibt es viel Spielraum.

Anders als der Notar wird Ihnen Ihr persönlicher Anwalt helfen, im Notarvertrag genau Ihre Interessen durchzusetzen. So kann beispielsweise eine entsprechende Rücktrittsklausel oder ein bestimmter Rücktrittsgrund mit in den Vertrag geschrieben werden, um sich gegen verschwiegene Mängel besser zur Wehr setzen zu können. Im Sinne des Verkäufers kann wiederum eine Formulierung wie „gekauft wie gesehen“ oder „gekauft wie das Haus steht und liegt“ als Gewährleistungsausschluss in den Kaufvertrag aufgenommen werden, um sich gegen spätere Forderungen abzusichern.

Wer spezielle Wünsche hat, sollte den Notarvertrag auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht überprüfen lassen. Denn gerade bei Immobilienkaufverträgen kommt es oft genau auf die Formulierung an und schließlich sollen Ihre Wünsche rechtssicher berücksichtigt werden. Auch sollten Änderungen durch die Gegenseite nicht zu Ihrem Nachteil werden, ohne dass Sie sich dessen bewusst sind.

Thomas Noack aus Berlin-Köpenick ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilienrecht und berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

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