Hat eine Trunkenheitsfahrt mit dem Boot Auswirkungen auf den Führerschein?

In Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche Flüsse und Seen, die zu einer fröhlichen Bootsfahrt einladen. Verlockt von schönem Wetter und guter Laune kommt es immer mal wieder vor, dass solch eine Bootsfahrt nach dem Genuss von mehr oder weniger Alkohol unternommen wird. Doch was passiert, wenn man eine Bootsfahrt unter Alkoholeinfluss macht? Welche Promillegrenzen gelten auf dem Wasser und für welche Boote? Und welche Strafen drohen, wenn man erwischt wird?

Bootsfahrt nach Alkoholkonsum: Sind Auswirkungen auf den Führerschein möglich?

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Welche Promillegrenzen gelten auf dem Wasser?

Laut Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung dürfen Fahrzeuge nur von einer geeigneten Person gesteuert werden. Sie darf nicht „durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein“.

Zwischenzeitlich haben sich – soweit bekannt – alle Oberlandesgerichte der Rechtsprechung des OLG Brandenburg angeschlossen. Danach gilt ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol die absolute Fahruntüchtigkeit mit der damit verbundenen Strafbarkeit wegen einer Trunkenheitsfahrt § 316 StGB. Allerdings kann man sich bereits ab 0,3 Promille plus alkoholbedingtem Fahrfehler strafbar machen. Der typische Fall wäre ein Unfall auf dem Wasser mit einer Alkoholisierung von 0,3 Promille und mehr. Hier wird zunächst vermutet, dass die Alkoholisierung den Verkehrsunfall herbeigeführt hat. Für eine Strafbarkeit in diesem Bereich ist allerdings ein Unfall nicht erforderlich, auch eine Gefährdung anderer durch hohen Wellenschlag im Zusammenhang mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit kann ausreichen.

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Für welche Wasserfahrzeuge gelten die genannten Promillewerte?

Anders als viele Menschen denken, gelten die Promillegrenzen auf dem Wasser nicht nur für Motorboote, Binnenschiffe, Seeschiffe und Fähren. Sondern auch mit einem Faltboot, einem Floß, einem Kanu, einem Ruderboot oder einem selbstgebauten Boot kann es zu einer Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser kommen. Dasselbe gilt überraschenderweise auch für Kitesurfer oder Stand-up-Paddler.

Bei der Passagierschifffahrt und bei Gefahrguttransporten gelten besonders strenge Regeln, hier muss analog zum Straßenverkehr eine Promillegrenze von 0,0 eingehalten werden.

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Welche Strafe droht bei Trunkenheitsfahrten auf dem Wasser?

Je nach Promillewert und eventueller Gefährdung kann eine Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser mit einer Geldstrafe, aber auch einer Freiheitsstrafe geahndet werden:

  • Moderates Bußgeld: Verbleibt es bei einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt ohne Gefährdung oder Unfall in einem Bereich zwischen 0,5 Promille und unter 1,1 Promille, wird ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Dieses kann regional stark schwanken und kann zwischen 350,00 Euro und 2.500,00 Euro liegen.
  • Hohes Bußgeld oder Freiheitsstrafe: Bei einem Promillewert von mindestens 1,1 handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Hier drohen Geldstrafen in fünfstelliger Höhe oder sogar Freiheitsstrafen.
  • Führerscheinentzug: Auch wenn die Fahrerlaubnis bei der Trunkenheitsfahrt mit dem Boot nicht direkt entzogen wird, erfolgt eine Quermitteilung an die Führerscheinstelle. Diese ordnet entweder bei mehrfachen Verstößen (Bußgeldbereich reicht aus) oder in jedem Fall ab 1,6 Promille die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an, die man ohne vorheriges Alkoholkontrollprogramm in der Regel nicht bestehen kann.

Da die Promillegrenzen nicht genau gesetzlich geregelt sind und manche Gewässer teilweise zu Berlin und teilweise zu Brandenburg gehören, sind die Trunkenheitsfahrten auf dem Wasser eine komplexe Angelegenheit. Deshalb ist es immer sinnvoll, bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser einen erfahrenen Verkehrsanwalt zu beauftragen. Die Kanzlei von Thomas Noack aus Berlin-Köpenick hat hier schon einigen Betroffenen zu ihrem Recht verholfen. Sprechen Sie uns gerne an.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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