Fahren ohne Führerschein

Wer ohne Führerschein Auto fährt, dem drohen Strafen. Wer das Dokument einfach nur zu Hause vergessen oder es verloren hat, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit und es werden lediglich 10 Euro als Verwarnung fällig. Wer aus anderen Gründen ohne Fahrerlaubnis fährt, der macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar und es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Strafe für Fahren ohne Führerschein

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Gründe fürs Fahren ohne Führerschein als Straftat

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es zum Fahren ohne Führerschein kommen kann, die als Straftat eingestuft werden:

Kein (passender) Führerschein

Der Betroffene hat (noch) nie eine Fahrschule besucht oder hat die Führerscheinprüfung (noch) nicht bestanden. Zudem gilt es als Fahren ohne Führerschein, wenn die Fahrerlaubnis nicht für das geführte Fahrzeug gültig ist, zum Beispiel für ein Motorrad oder einen LKW.

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Fahrverbot

In manchen Fällen wird ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) verhängt, z. B. wegen eines Tempoverstoßes. Dann muss der Führerschein abgegeben werden. Nach Ablauf einer festgelegten Zeitdauer zwischen 1 und 6 Monaten bekommt der Betroffene den Führerschein ohne Auflagen wieder zurück. Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, sodass auch Mofas, E-Scooter, E-Bikes und S-Pedelecs nicht mehr gefahren werden dürfen. Für sogenannte Pedelecs mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Antrieb, der die Tretkraft nur unterstützt, gilt das Fahrverbot nicht.

Fahrerlaubnisentzug

Bei Alkohol am Steuer und anderen schwereren Delikten kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dadurch verliert der Betroffene die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf der Frist muss der Führerschein neu beantragt werden, wozu meistens eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden muss. Anders als bei einem Fahrverbot bleibt das Fahren von S-Pedelecs, E-Scootern und von Mofas bis 25 km/h bei Fahrerlaubnisentzug erlaubt. Wer nach dem 31.3.1965 geboren ist, braucht fürs Mofafahren aber eine sogenannte Prüfbescheinigung.

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Führerschein?

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 benennt beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gilt der Betroffene als vorbestraft. Welches Kraftfahrzeug für das Vergehen genutzt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis drohen noch härtere Strafe. Wurde der Fahrer in den letzten 3 Jahren schon mal ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt, kann die Polizei das Kraftfahrzeug einziehen.

Haftet der Halter für Fahrer ohne Führerschein?

Lässt ein Halter es zu, dass ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot sein Kraftfahrzeug führt, macht er sich ebenfalls strafbar. Dem Halter des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe wie dem Fahrer selbst.

Zahlt die KFZ-Versicherung beim Fahren ohne Führerschein?

Kommt es zu einem selbst verschuldeten Unfall beim Fahren ohne Führerschein, kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung das Geld für den Schaden des Unfallgegners vom Fahrer wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro durchsetzen. Kaskoversicherungen zahlt in der Regel gar nicht und der Schaden am eigenen Fahrzeug muss selbst getragen werden.

Kann gegen ein Fahrverbot vorgegangen werden?

Bevor man sich dazu hinreißen lässt, ohne Führerschein Auto zu fahren, sollte lieber im Vorfeld versucht werden, gegen ein mögliches Fahrverbot vorzugehen. In Härtefällen sind die Erfolgsaussichten gut. Ein Härtefall kann zum Beispiel vorliegen, wenn der Betroffene auf den Führerschein angewiesen ist, weil er sonst seinen Arbeitsplatz verliert. Dies gilt zum Beispiel für Berufskraftfahrer. Aber auch Selbstständige, die ohne Fahrerlaubnis ihre Selbständigkeit riskieren, oder wenn sich jemand um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, kann persönliche Härte anführen, um ein Fahrverbot abzuwenden und stattdessen eine höhere Geldstrafe zu zahlen. Um ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen zu können, muss dem Bußgeldbescheid rechtzeitig widersprochen und es muss glaubhaft dargelegt werden, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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