Einspruch gegen Blitzermessung einlegen

Sie sind geblitzt worden und zweifeln daran, dass die gemessene Geschwindigkeit wirklich stimmen kann oder möchten sich einfach gegen die Strafe zur Wehr setzen? Dann können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Denn die Ergebnisse beim Blitzen sind oft fehlerhaft und mit der richtigen Strategie können Sie sich gegebenenfalls gegen die Strafe wehren.

Einspruch gegen Blitzermessung einlegen: Das sollten Sie wissen

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Was ist bei einem Einspruch gegen Blitzermessung zu beachten?

Wenn Ihnen der Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung ins Haus flattert, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, damit Ihr Einspruch noch akzeptiert wird. Der Einspruch sollte per Post oder per Fax an die zuständige Behörde geschickt werden. Von einem Einspruch per E-Mail ist abzuraten. Wählen Sie den Postweg, sollten Sie den Einspruch per Einschreiben verschicken, damit Sie einen Beweis für den rechtzeitigen Eingang des Einspruchs in der Hand haben.

Der Text Ihres Einspruchs muss keine Begründung oder Beweismittel enthalten. Mit den richtigen Argumenten ist es aber wahrscheinlicher, dass der Einspruch zugelassen wird. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, wie Sie den Einspruch am besten formulieren. Die Textformulierung des Einspruchs kann entscheiden, ob er von der Behörde für zulässig oder für unzulässig erklärt wird.

Zudem haben Sie als Fahrzeughalter kaum eine Chance, an Informationen über den Blitzer und die Verarbeitung der Daten zu kommen, auf die Sie sich bei Ihrem Einspruch berufen können. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie leichter Zugang zu den notwendigen Akten bekommen und die richtigen Argumente für den Einspruch finden.

Welche Argumente können beim Einspruch Erfolg haben?

Beim Einspruch gegen einen Blitzer-Bescheid müssen Sie nicht beweisen, dass Sie nicht gefahren oder nicht zu schnell gefahren sind. Stattdessen muss der Einspruch Zweifel daran wecken, dass die Messung korrekt verlaufen ist. Je nach genauen Umständen könnte sich beispielsweise auf folgende Fehlerquellen berufen werden:

  • Sonneneinstrahlung oder Reflexionen: Sind auf dem Blitzerfoto Verzerrungen oder Flecken zu sehen, könnte z. B. die Sonne die Messung ungenau gemacht haben.
  • Mobiler Blitzer im falschen Winkel: Mobile Blitzergeräte können im falschen Winkel aufgebaut gewesen sein, was dazu geführt haben kann, dass das falsche Fahrzeug in den Fokus geraten ist.
  • Nicht richtig geschultes Personal: Hatte das Personal keine ausreichende Schulung oder wurden die Herstellerhinweise zum Blitzgerät nicht berücksichtigt, kann die korrekte Messung angezweifelt werden.
  • Weiteres Fahrzeug sichtbar: Ist auf dem Foto ein weiteres Auto zu sehen, kann es sein, dass das Gerät falsch eingestellt wurde und deshalb die falsche Geschwindigkeit gemessen wurde.
  • Falsches Infos zu den Messergebnissen: Notizen vom Ort des Blitzens können von Beamten im Büro später falsch interpretiert worden sein.
  • Blitzerfoto unscharf: Ist der Fahrer auf dem Blitzer-Foto nur mit viel Fantasie zu erkennen, ist dies ebenfalls ein möglicher Einspruchsgrund.
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Thomas Noack hat als erfahrener Verkehrsanwalt schon gegen viele Blitzer-Bescheide erfolgreich Einspruch eingelegt und berät Sie auch gerne zu Ihrem individuellen Fall.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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