Dash Cam – erlaubt oder nicht? Was sollte man beachten?

Dash Cams oder Car-Cams werden kleine Kameras genannt, die Autofahrer an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett bzw. Radfahrer am Lenker oder Helm befestigen können. Die Verkehrsteilnehmer wollen sich durch solche Kameraaufnahmen absichern, falls es zu einem unverschuldeten Unfall kommen sollte. So sollen die Aufnahmen als Beweis für ihre Unschuld dienen bzw. für den Beweis der Schuld des Unfallgegners. Doch sind Dashcams wirklich erlaubt und darf man die Aufnahmen verwenden?

Sind Dashcams erlaubt

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Dashcam Nutzung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2018 sind Dash Cams grundsätzlich zwar nicht verboten, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke eingesetzt werden. Allerdings müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die Dash Cam darf nicht ununterbrochen filmen, sondern darf nur anlassbezogen eingesetzt werden. Wer ununterbrochen filmt, riskiert ein Bußgeld.
  • Man darf nur nach vorne und nicht nach hinten filmen, da die Gesichter der anderen Verkehrsteilnehmer auf den Aufnahmen nicht zu sehen sein dürfen.

Werden diese Voraussetzungen beachtet, dürfen die Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilverfahren verwendet werden. Bei der Aufklärung von Straftaten oder Verkehrsunfällen treten in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte zurück.

Die Veröffentlichung eines Dash Cam Videos, z. B. im Internet, ohne dass Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden und ohne dass die Beteiligten zugestimmt haben, ist hingegen in jedem Fall verboten.

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Was sollte man beim Kauf einer Dash Cam beachten?

Um gar nicht erst den Vorwurf einer dauerhaften Aufnahme zu begegnen, sollte beim Kauf oder bei der Nutzung einer Dash Cam darauf geachtet werden, dass die Kamera so wenige Daten wie möglich sammelt und dauerhaft speichert. Empfehlenswert sind Dash Cams, die sich nur bei einer Vollbremsung oder einem Unfall aktivieren oder welche die Aufnahmen in kurzen Abständen überschreibt, sodass die Daten nur kurze Zeit gespeichert werden.

Mit folgenden Features sollte eine Car Cam ausgestattet sein:

  • Loop-Funktion: Die Loop-Funktion sorgt dafür, dass Daten nicht dauerhaft gespeichert werden. Das Feature speichert die Daten in kleinen Clips in Endlosschleife ab. Wenn die SD-Karte voll ist, werden die ältesten Filmsequenzen überschrieben. Die Dash Cam darf nicht ununterbrochen filmen, sondern darf nur anlassbezogen eingesetzt werden. Wer ununterbrochen filmt, riskiert ein Bußgeld.
  • G-Sensor: Um Aufnahmen von Unfällen sicher zu speichern, braucht die Kamera einen G-Sensor. Dieser Bewegungssensor erkennt eine Kollision oder starke Verzögerung, nimmt sie als Gefahrensituation wahr und speichert die entsprechende Videosequenz automatisch.
  • GPS und Zeiterfassung: Mittels GPS und Zeiterfassung können sowohl der Unfallort als auch Datum und Uhrzeit festgehalten werden, was eine spätere Verwendung des Videos zur Aufklärung des Unfallgeschehens vereinfacht.

Car Cam mit Parkmodus gegen Vandalismus einsetzen?

Manche Car Cams haben zusätzlich Bewegungssensoren, die durch eine Bewegung des Autos oder vor der Linse die Kamera automatisch anschaltet. Diese Funktion nennt sich Parkmodus und bietet sich theoretisch an, Vandalismus am parkenden Auto aufzudecken. Praktisch ist die rechtliche Lage, ob der Parkmodus überhaupt verwendet werden darf, jedoch noch nicht abschließend geklärt. Deshalb sollte lieber eine Car Cam ohne Parkmodus verwendet werden.

Worauf ist bei Verwendung eines Dash Cam Videos zu achten?

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Dash Cam Aufnahme Ihre Unschuld sofort beweisen wird: Nicht ratsam ist es, ein Dash Cam Video vorschnell der Polizei zu übergeben. Manchmal schätzen Unfallbeteiligte die Situation nicht richtig ein und das Video wirkt sich dann vielleicht eher schädlich für Sie aus. Deshalb sollten Sie im Fall der Fälle Ihr Dash Cam Video zuerst von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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