Was tun, wenn die KFZ Versicherung nicht zahlen will?
Versicherungen in Deutschland haben eine gute Lobby und sind eine große Wirtschaftsmacht. Dies wird im Schadensfall von vielen KFZ-Versicherungen nach einem Unfall ausgenutzt, indem sie einfach zeitverzögert zahlen oder nicht die komplette Summe überweisen. Erfahren Sie hier, was die gegnerische Versicherung bezahlen muss und was Sie tun können, wenn sie zu wenig bezahlt oder wenn Sie schon lange auf Ihre Schadensregulierung warten.
Inhaltsverzeichnis
- Was tun, wenn die KFZ Versicherung nicht zahlen will?
- Welche Kosten muss die gegnerische KFZ-Versicherung tragen?
- Was tun, wenn die Versicherung die Gutachtersumme kürzt?
- Was kann ich tun, wenn die KFZ-Versicherung nicht zahlt?
- Fazit
- Über Rechtsanwalt Thomas Noack
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Welche Kosten muss die gegnerische KFZ-Versicherung tragen?
Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, muss die Versicherung Ihres Unfallgegners in der Regel folgende Kosten übernehmen:
- Die Kosten für einen Sachverständigen muss die KFZ-Versicherung dann übernehmen, wenn der voraussichtliche Unfallschaden über der Bagatellgrenze von ca. 800 € liegt. Bei kleineren Schäden müssten Sie die Kosten selbst tragen.
- Die Kosten für einen Verkehrsanwalt muss die gegnerische KFZ-Versicherung in jedem Fall zahlen, eine Bagatellgrenze gibt es hier nicht. Als unverschuldeter Unfallbeteiligter dürfen Sie immer einen Rechtsanwalt nach Wahl einschalten.
- Im Normalfall muss die gegnerische KFZ-Versicherung die kompletten Reparaturkosten und gegebenenfalls Mietwagenkosten übernehmen. Hier wird die angegebene Summe des Kostenvoranschlags bzw. KFZ-Gutachtens oft jedoch gekürzt.
Was tun, wenn die Versicherung die Gutachtersumme kürzt?
KFZ-Versicherungen versuchen heutzutage immer häufiger, die Kosten des Unfallgegners nicht voll zu übernehmen – seien es die Mietwagenkosten oder die Reparaturkosten. Dies wird in der Regel damit begründet, dass das vorgelegte Gutachten bzw. der erstellte Kostenvoranschlag noch mal überprüft und der festgestellte Schaden als zu hoch bewertet wurde. Es erfolgt dann eine Teilzahlung durch die Versicherung, wobei die Originalsumme oft sogar um 20 % gekürzt wird.
Jetzt erst einen Anwalt einzuschalten, lohnt sich oft nicht mehr, weil die fehlende Summe kaum einen Klagewert hat. Bei höheren Schadenssummen ist deshalb zu empfehlen, gleich zu Beginn einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit Sie tatsächlich die volle Summe ausbezahlt bekommen können.
Was kann ich tun, wenn die KFZ-Versicherung nicht zahlt?
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss leider oft lange auf die Schadensregulierung durch die Versicherung warten. Doch Ungeduld ist hier leider kein guter Ratgeber. Nach Zusendung des Gutachtens bzw. Kostenvoranschlags muss der Versicherung eine angemessene Prüfungsfrist zugestanden werden. Anschließend muss die Auszahlung noch einmal angemahnt werden, erst dann können Sie klagen. Halten Sie sich nicht an ausreichende Fristen, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten für Ihren Anwalt sitzen.
Fazit
Vor allem bei einem Verkehrsunfall mit höherem Sachschaden, in die Sie unverschuldet hineingeraten sind, lohnt es sich, von Anfang an einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt muss die gegnerische Versicherung in jedem Fall übernehmen. Ihr Anwalt kann Sie dabei unterstützen, dass die Versicherung tatsächlich die geforderte Summe ohne Kürzungen überweist und kann gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten, falls es bei der Überweisung zu längeren Verzögerungen kommt. Bei einem hohen Sachschaden zahlt sich das immer aus.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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