Verkehrsrechtschutz – was ist versichert?

Ob es um Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geht oder um die Abwendung eines Führerscheinentzugs – oft muss ein Gericht bemüht werden, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Wer vor Gericht verliert, der muss aber sowohl die eigenen als auch die Anwaltskosten des Gegners tragen. Das kann gerade bei Verkehrssachen teuer werden. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt in der Regel das Risiko der Rechtsverfolgungskosten. Doch was ist alles versichert?

Was ist beim Verkehrsrechtschutz versichert?

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Was gehört zum Verkehrsrechtschutz?

Inbegriffen in die meisten Verkehrsrechtschutzversicherungen sind folgende Fälle:

  • Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
  • Strafrechtsschutz beim Vorwurf der Verletzung der Verkehrsvorschriften
  • Steuerrechtsschutz bei Klagen gegen die KFZ-Steuer
  • Rechtsschutz für Vertrags- und Sachrecht bei Streitigkeiten rund um Finanzierungs-, Kauf- und Reparaturverträge
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, z. B. bei Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, z. B. bei Handynutzung am Steuer
  • Verkehrsrechtschutz als Fußgänger, Radfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel

Welche Kosten übernimmt die Verkehrsrechtschutzversicherung?

Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen
  • Kosten für außergerichtlichen Einigung mithilfe eines Anwalts oder Mediators

Wann zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht?

Grundsätzlich besteht kein Rechtschutz bei einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann. Im Verkehrsrecht ist das aber nicht immer so eindeutig. So kann eine Trunkenheitsfahrt beispielsweise sowohl vorsätzlich als auch nicht vorsätzlich begangen werden. Kommt es allerdings zu einer rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, wie zum Beispiel bei Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), dann muss die Versicherung nicht bezahlen. Hat die Versicherung die Anwaltskosten bereits übernommen, muss der Versicherte sie in diesem Fall zurückzahlen.

Geht der Versicherte z. B. gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld vor, werden die Kosten von der Verkehrsrechtsschutzversicherung hingegen immer übernommen. Dies gilt auch dann, wenn es zu einer Vorsatzverurteilung kommt.

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Was ist der Unterschied zwischen Verkehrs- und Fahrzeugrechtsschutz?

Bei einer Verkehrsrechtschutzversicherung ist man als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen und Anhängern versichert. Das Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger müssen während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein oder von ihm gemietet bzw. geleast sein. Zudem ist der Versicherungsnehmer in der Regel auch als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer mitversichert. Die Versicherung erstreckt sich auch auf Mitfahrer und berechtigte Fahrer.

Bei der Fahrzeugrechtsschutz werden mit Kennzeichen benannte Fahrzeuge versichert, die nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind. Auch hier sind berechtigte Fahrer oder Mitfahrer mitversichert.

Worauf sollte beim Versicherungsvertrag geachtet werden?

  • Ist die Deckungssumme ausreichend hoch? (empfohlen werden mind. 500.00 Euro)
  • Ist die Strafverfolgung im Ausland mitversichert? (EU oder weltweit)
  • Welche Leistungen bietet der Versicherer zusätzlich an? (z. B. Mediation)
  • Wann nimmt sich der Versicherer das Recht zur Kündigung heraus? (üblich ist nach 2 Versicherungsfällen in einem Jahr)
  • Welche Wartezeit ist vorgegeben, bevor der Versicherungsschutz greift?

Fazit

Der Verkehr wird immer dichter und unberechenbarer – vor allem in Ballungszentren wie Berlin. Mit einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehen Sie auf Nummer sicher, um sich Nerven und vor allem Kosten zu sparen. Wer versichert ist, kann sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden, um seine Rechte durchzusetzen. Thomas Noack aus Berlin-Köpenick ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie gern, ob Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung in Ihrem individuellen Fall die Kosten übernehmen wird.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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