Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Eine kurze Unachtsamkeit Ihrerseits oder durch einen anderen Verkehrsteilnehmer kann bereits dazu führen, dass man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Die Folgen können von einem kleinen Blechschaden bis zu Personenschäden mit Todesfolge reichen. Ob es sich um einen kleinen oder größeren Unfall handelt – Sie sollten sich Ihrer Rechte nach einem Verkehrsunfall bewusst sein, damit Sie sich richtig verhalten und keine Nachteile zu befürchten haben. Doch wie verhält man sich nach einem Unfall richtig?

Polizei rufen? Nach einem Unfall richtig verhalten

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Unfallstelle sichern und Polizei rufen

Direkt nach einem Verkehrsunfall gilt es, zunächst die Unfallstelle zu sichern. Dabei sollte darauf geachtet werden, sich nicht selbst zu gefährden, vor allem, wenn es um einen Unfall an einer unübersichtlichen Stelle, auf der Autobahn oder in der Dunkelheit handelt.

Anschließend sollten Sie sich einen kurzen Überblick über die Unfallschäden und eventuelle Verletzte verschaffen und den Notruf wählen. Bei größeren Sachschäden und vor allem Personenschäden muss die Polizei informiert werden, damit gegebenenfalls auch ein Rettungswagen geschickt wird.

Muss die Polizei auch bei Bagatellschäden gerufen werden?

Auch bei einem sogenannten Bagatellunfall, bei dem es nur zu einem geringeren Sachschaden gekommen ist, sollten Sie die Polizei rufen. Die Beamten erstellen ein Protokoll des Unfalls und nehmen die Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen auf. Durch das Protokoll haben Sie später einen Beweis für den Unfallhergang, wenn es vielleicht doch noch um die Schuldfrage geht.

Manchmal erscheint es leichter, bei einem Unfall mit kleinerem Sachschaden auf die Polizei zu verzichten und einfach nur die Personalien auszutauschen. Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden sind Sie nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen oder auf die Polizei zu warten, selbst wenn Ihr Unfallgegner das von Ihnen verlangt.

Solange Sie ihm Ihre Personalien gegeben haben, können Sie sich vom Unfallort auch ohne Eintreffen der Polizei entfernen. Wenn Sie allerdings keinen Zeugen haben, dass Sie dem Unfallgegner Ihre Personalien gegeben haben, riskieren Sie eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, falls der Unfallgegner abstreitet, die Personalien von Ihnen bekommen zu haben. Im Zweifelsfall sollten Sie also lieber die Polizei rufen und auf ihr Eintreffen warten.

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Vom eigenen Schweigerecht Gebrauch machen

Wurde der Unfall von Ihnen selbst verschuldet, müssen Sie selbst bei kleinen Sachschäden oft mit einem Bußgeld wegen einer angeblich begangenen Ordnungswidrigkeit rechnen. Gab es Personenschäden oder wurde ein Unfallbeteiligter vielleicht sogar getötet, droht Ihnen eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung.

Stehen Sie unter dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit oder eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung begangen zu haben, haben Sie als Beschuldigter das Recht zu schweigen. Sie müssen in diesem Fall lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, aber nichts sagen, das Sie belasten könnte. Durch ihr berechtigtes Schweigen dürfen keine Nachteile für Sie entstehen.

Kein Schuldanerkenntnis abgeben

Auch wenn Sie denken, dass Sie den Unfall selbst verursacht haben, sollten Sie kein Schuldanerkenntnis abgeben. Ein Schulanerkenntnis ist nur schwer wieder zurückzuziehen und kann bei einem späteren Prozess zu Problemen führen.

Zudem kann ein Schuldanerkenntnis dazu führen, dass die Versicherung die Schadensregulierung nach dem Unfall verweigern darf. Dann müssen Sie für den Schaden allein aufkommen, was selbst bei Bagatellschäden schnell hohe Summen nach sich ziehen kann.

Einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex und bei einem Unfall spielen oft viele Faktoren eine wichtige Rolle. Damit Sie weder zu Unrecht etwas bezahlen noch Ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen, sollten Sie sich deshalb nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt sich in diesem Rechtsgebiet gut aus, kennt aktuelle Urteile und kann gegebenenfalls ein angemessenes Schmerzensgeld oder andere Ansprüche durchsetzen.

Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt nach einem Unfall?

Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, muss Ihnen die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten erstatten. Haben Sie eine Teilschuld, muss die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten zumindest teilweise übernehmen. Der Rechtsanwalt kümmert sich in der Regel im Rahmen der Regulierung darum, seine Gebühren entsprechend selbst mit einzufordern.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie Thomas Noack aus Berlin-Köpenick gern, setzt für Sie Ihre Rechte durch oder wehrt unrechtmäßige Ansprüche ab.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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