Privater Autokauf – das gilt es zu beachten
Gebrauchte Autos von privat zu kaufen, ist mehr als üblich. Allerdings birgt ein privater Autokauf für den Käufer immer die Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen und erst hinterher festzustellen, dass das Auto nicht den Angaben des Verkäufers entspricht. Was gilt es also beim privaten Autokauf zu beachten?
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Was bedeutet „Auto privat gekauft wie gesehen“?
Privatpersonen können in Kaufverträgen Gewährleistungsansprüche einschränken oder ganz ausschließen. In vielen Kaufverträgen für gebrachte Autos steht deshalb die Formulierung „Auto privat gekauft wie gesehen“. Mit dieser Klausel wird ein Haftungsausschluss in Bezug auf Gewährleistungsansprüche vereinbart, wobei die Klausel nur für den Kauf zwischen Privatkunden gilt. Sie besagt, dass der Privatverkäufer nicht für Schäden haften muss, die der Käufer erst nachträglich erkennt. Damit will sich der Verkäufer vor späteren Ansprüchen absichern. Was viele nicht wissen: Die Klausel bezieht sich nur auf sichtbare Mängel wie Kratzer, Beulen, Risse in der Windschutzscheibe oder im Polster, eine defekte Klimaanlage oder ein funktionsuntüchtiges Radio, die bei einer Besichtigung hätten auffallen können, ohne einen Sachverständigen hinzuziehen zu müssen. Nach solchen Mängeln sollten Sie als Kaufinteressent das Auto also unbedingt absuchen, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Der Haftungsausschluss gilt allerdings nicht bei versteckten Mängeln. Diese liegen vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer ohne Hilfe eines Sachverständigen die Mängel nicht erkennen konnte. Dazu gehören zum Beispiel ein falscher Kilometerstand, ein hoher Ölverbrauch, eine defekte Zylinderkopfdichtung, ein Getriebeschaden oder ein repariertes Unfallfahrzeug. Wenn Sie ein Auto mit solchen Mängeln gekauft haben und diese Mängel nicht im Kaufvertrag vermerkt wurden, sollte Sie die Klausel „Auto privat gekauft wie gesehen“ nicht davon abhalten, beim Verkäufer Gewährleistungsansprüche zu stellen.
Was gilt beim Verkauf eines Autos mit Totalschaden?
Bei Autos, die älter als 10 Jahre sind oder einen Unfallschaden haben, kann es passieren, dass die Reparaturkosten höher liegen als der Wert des Fahrzeugs. Nach einem Unfall gilt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, wenn die Reparatur mehr als 130 % des aktuellen Fahrzeugwerts kostet. Je älter das Fahrzeug ist, desto schneller ist dieser Wer erreicht. Ist ein 15 Jahre alter Kleinwagen beispielsweise nur noch 500 € wert, übersteigt bereits eine Reparatur von 651 € die 130-%-Grenze.
Zwar darf ein Eigentümer das Auto auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten die 130-%-Grenze übersteigen. Soll das Fahrzeug dann allerdings verkauft werden, muss er es noch mindestens 6 Monate behalten, bevor er es verkaufen darf. Denn behält der Eigentümer das teuer reparierte Auto für mindestens 6 Monate, geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Auto nicht für den Verkauf repariert wurde. Wird das reparierte Auto mit ursprünglichem Totalschaden vor Ablauf der 6 Monate verkauft, muss der Verkäufer dem Käufer im Fall der Fälle einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten.
Woran erkennt man, dass ein Auto unfallfrei ist?
Sie haben den Verdacht, dass es sich bei Ihrem Auto um ein Unfallfahrzeug handelt, obwohl der Verkäufer dies abstreitet? Um zu erkennen, ob ein Auto unfallfrei ist, sollten Sie die Spaltmaße rund ums Auto begutachten. Abweichungen bei den Spaltmaßen sind oft gut zu sehen und deuten darauf hin, dass einzelne Autoteile schon mal ausgetauscht wurden, was in der Regel auf eine Unfallreparatur zurückzuführen ist.
Haben Sie das Auto bereits gekauft und haben aufgrund von Abweichungen bei den Spaltmaßen den Verdacht, dass es sich doch um ein verschwiegenes Unfallfahrzeug handelt, sollten Sie am besten einen Sachverständigen mit einer Lackdickemessung beauftragen. Zwar sind gewisse Lackabweichungen auch bei Originallack normal, aber ein Sachverständiger kann hier die Unterschiede erkennen und Ihren Verdacht bestätigen oder entkräften.
Sie haben von privat ein Auto gekauft, bei dem Sie im Nachhinein gravierende Mängel festgestellt haben und der Verkäufer stellt sich quer? Als Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Thomas Noack aus Berlin-Köpenick gern, Ihre Rechte durchzusetzen.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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