Notarvertrag beim Immobilienverkauf
Um ein Immobilienkauf rechtskräftig abzuschließen, muss er beim Notar beurkundet werden. Doch warum ist ein Notarvertrag überhaupt vorgeschrieben? Wie hoch sind die Kosten? Welche Punkte beinhaltet der Vertrag und welche Rechtskraft hat er? Hier finden Sie die Antworten auf all diese wichtigen Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- Notarvertrag beim Immobilienverkauf
- Warum ist ein Notarvertrag beim Hausverkauf vorgeschrieben?
- Wie hoch sind die Kosten für den Notarvertrag und wer trägt sie?
- Was steht in einem Notarvertrag beim Immobilienverkauf?
- Ist ein Notarvertrag anfechtbar?
- Über Rechtsanwalt Thomas Noack
- Auch diese Artikel könnten Sie interessieren!
Beratung?
Jetzt anfragen!
24
Stunden Rückrufgarantie!
Telefon
Warum ist ein Notarvertrag beim Hausverkauf vorgeschrieben?
- Um den Verkauf einer Immobilie überhaupt rechtskräftig zu machen, ist ein notarieller Kaufvertrag zwingend erforderlich. Denn erst die Beurkundung des Kaufs durch einen Notar ermöglichen es, die Besitzverhältnisse im Grundbuch ändern zu lassen.
- Der Notar fungiert als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Während des Notartermins werden Fragen von beiden Seiten unparteiisch beantwortet.
- Darüber hinaus stellt der Notar eine fachkundige Beratung und die juristische Rechtmäßigkeit der Vertragsinhalte sicher.
Wie hoch sind die Kosten für den Notarvertrag und wer trägt sie?
Die Notarkosten umfassen die juristischen Beratung, die Ausfertigung des Vertrags und die Beurkundung. Zudem übernimmt der Notar in der Regel auch die Eintragung der Grundschuld, wofür zusätzlich Kosten für den Grundbucheintrag anfallen. Die genaue Höhe der Notarkosten variiert je nach Immobilie und liegt meistens bei ca. 2 % des Kaufpreises.
In der Regel zahlt der Immobilienkäufer die Notarkosten, da sie zu den obligatorischen Nebenkosten beim Hauskauf gehören. Juristisch gesehen kann aber sowohl der Immobilienkäufer als auch der Hausverkäufer für die Notarkosten haftbar gemacht werden.
Was steht in einem Notarvertrag beim Immobilienverkauf?
Ein wesentlicher Teil des Notarvertrags besteht aus standardisierten Formulierungen und Paragraphen, die den Eigentumsübergang regeln. Darüber hinaus können aber natürlich auch individuelle Wünsche der Parteien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel der Übergabezeitpunkt. Die wichtigsten Punkte in einem Notarvertrag sind:
- Persönliche Daten der Vertragsparteien
- Informationen zur Immobilie, wie Art des Objekts, Anschrift und Wohnfläche
- Energieausweis
- Grundbuchdaten, einschließlich der vorherigen Eigentümer
- Informationen über Grundschulden
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, einschließlich des Zahlungszeitpunkts
- Finanzierungsinformationen
- Informationen zur Vermietung, falls die Immobilie bereits vermietet ist
- Individuelle Punkte
Der Notar schickt den Notarvertrag mindestens 2 Wochen vor dem Notartermin an beide Parteien zur Prüfung. Während des Notartermins liest der Notar den Kaufvertrag dann nochmals vor, es werden offene Fragen geklärt und gegebenenfalls noch Änderungen vorgenommen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Ist ein Notarvertrag anfechtbar?
Haben beide Parteien den Notarvertrag unterzeichnet, ist er rechtlich bindend. Um einen Notarvertrag anfechten zu können, braucht es schwerwiegende Gründe. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der ehemalige Eigentümer dem Käufer wesentliche Mängel an der Immobilie absichtlich verschwiegen hat. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, von einem Vertrag zurückzutreten, sofern eine entsprechende Rücktrittsklausel im Kaufvertrag enthalten ist. Dies ist aber nicht der Regelfall. Wer sich rundum absichern will, sollte den Notarvertrag deshalb lieber vorab von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
Im Gegensatz zum unparteiischen Notar, der sich neutral gegenüber beiden Parteien äußern muss, berät Sie ein Rechtsanwalt immer auf Ihren Vorteil bedacht. Immobilienanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
// Termin vereinbaren