Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 unwirksam?

Das LEIVTEC XV3 Messegerät zur Geschwindigkeitsmessung war in den vergangenen Monaten wiederholt in den Schlagzeilen. Versuche, über Sachverständigengutachten die Fehler des Gerätes aufzudecken, scheiterten häufig am Widerstand der Gerichte. Nunmehr ist es in drei unabhängig voneinander durchgeführten Versuchen verschiedener Sachverständigenorganisationen gelungen nachzuweisen, dass das Gerät die Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen nicht immer gewährleistet.

Geschwindigkeitsmesssung mit LEIVTEC XV3 - Rückruf

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Der Hersteller hat versucht, das Messgerät dadurch zu „retten“, dass er die Auswertevorschriften in der Gebrauchsanweisung entsprechend angepasst hat. Hierzu gab es eine Pressemitteilung am 21.12.2020. Unabhängig davon haben Sachverständige weitere Unregelmäßigkeiten gefunden, die auch entsprechend veröffentlicht wurden. Nunmehr hat die Firma LEIVTEC die Konsequenz aus diesem Skandal gezogen und das Messgerät zurückgerufen. Der Rückruf erfolgte allerdings nicht in körperlicher Form, sondern durch eine Pressemitteilung vom vergangenen Freitag (12.03.2021).

Dort heißt es:

„Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann, möchten wir Sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.“

Übersetzt bedeutet das, dass gegenwärtig keine Messungen mit dem Gerät mehr stattfinden sollen. Die erste Hauptverhandlung in einem LEIVTEC-Verfahren hatten wir gestern am 15.03.2021. Das Verfahren mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot und zwei Punkten musste eingestellt werden. Wir gehen deswegen davon aus, dass auch alle weiteren noch offenen Verfahren eingestellt werden, sofern man sich auf die Pressemitteilung beruft. Diese fügen wir für Sie im Volltext bei.

Pressemitteilung zum Download: LEIVTEC Pressemitteilung 12.03.2021

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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