KFZ-Gutachter nach einem Autounfall beauftragen

Tagtäglich passieren unzählige Autounfälle auf deutschen Straßen. Um als Betroffener eines nicht selbst verschuldeten Unfalls wirklich den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, wird in der Regel ein KFZ-Gutachten gebraucht. Alle Fragen rund ums Thema KFZ-Gutachten beantwortet Ihnen dieser Artikel.

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Wozu wird ein KFZ-Gutachter nach einem Unfall benötigt?

Ist durch einen Autounfall ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, muss der Betroffene die tatsächliche Höhe des Schadens nachweisen. Dazu sind Laien nicht in der Lage, weshalb der Schaden durch einen KFZ-Gutachter geprüft und beziffert wird. Das fertige Gutachten bildet anschließend die Grundlage für die Schadensabwicklung.

Wer bezahlt den KFZ-Gutachter nach einem Unfall?

Die Kosten für das KFZ-Gutachten muss der Verursacher des Unfalls bzw. seine Haftpflichtversicherung übernehmen. Wenn Sie ohne eigenes Verschulden Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, muss also der Unfallgegner vollständig für das KFZ-Gutachten aufkommen. Tragen Sie am Unfall eine Teilschuld, müssen Sie allerdings entsprechend der Mitverschuldensquote einen Teil der Gutachterkosten selbst tragen.

Sollte auch bei geringen Schäden ein Gutachten gemacht werden?

Damit der Unfallverursacher die Kosten für den KFZ-Gutachter bezahlen muss, muss der voraussichtliche Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 800 € liegen. Liegt der durch den Unfall verursachte Schaden vermutlich unter dieser Bagatellgrenze, muss die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht bezahlen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Bei Bagatellschäden reicht zur Schadensregulierung in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus.

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Wer darf den KFZ-Gutachter beauftragen?

Oft bietet die gegnerische Versicherung an, einen KFZ-Gutachter zu schicken. Dabei wird meistens betont, dass mit dem genannten Gutachter die Schadensabwicklung viel schneller verlaufen würde, als wenn der Geschädigte einen eigenen KFZ-Gutachter auswählt. Dieses Angebot sollten Sie aber besser nicht annehmen, da der genannte Gutachter vermutlich im Sinne der Versicherung handeln wird.

Als Geschädigter im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, einen eigenen KFZ-Gutachter nach Wahl zu bestimmen, der ein unabhängiges Gutachten erstellt. Die Kosten für das Gutachten muss trotzdem die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen.

Wurde der Geschädigte überrumpelt und wurde bereits ein Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung hergeschickt, kann der Betroffene laut Rechtsprechung unter bestimmten Umständen zusätzlich ein zweites Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen, wenn er sich nicht mit dem Gutachter der Versicherung ausdrücklich einverstanden erklärt hat und sein Verhalten auch nicht als Verzicht auf ein eigenes Gutachten zu verstehen war (Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 01. Juni 2015, Az. 32 C 8/14). Doch auch, wenn der Geschädigte einverstanden war, kann unter Umständen ein zweites Gutachten möglich sein, wenn das erste Gutachten als falsch oder oberflächlich zu werten ist (Amtsgericht Neumarkt, Urteil vom 17. Juni 2009, Az. 1 C 169/09).

Was tun, wenn die Versicherung die Erstattung verweigert?

Normalerweise muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten bezahlen. Doch manchmal weigert sich die gegnerische Versicherung, die Kosten zu übernehmen, weil der von ihr vorgeschlagene KFZ-Gutachter günstiger gewesen wäre. Da der Geschädigte einen Gutachter nach Wahl beauftragen darf, ist die Versicherung allerdings verpflichtet, dessen Kosten zu bezahlen, auch wenn die Versicherung dadurch Mehrkosten hat. Laut Rechtsprechung muss der Geschädigte keinen Preisvergleich verschiedener Gutachter durchzuführen (BGH, Urteil vom 26. April 2016, Az. VI ZR 50/15), solange die Kosten des Gutachters nicht eindeutig zu hoch waren.

Wie kann man die Anfechtung des KFZ-Gutachtens vermeiden?

Manchmal versucht die gegnerische Versicherung, das Gutachten des Geschädigten anzufechten. Begründet wird dies meistens mit der mangelnden Qualifikation des beauftragten KFZ-Gutachters oder der Verhinderung eines Gegengutachtens. Um dies zu vermeiden, sollten Sie am besten einen öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen beauftragen. Besteht die gegnerische Versicherung auf einem Gegengutachten, sollten Sie dem Gutachter unbedingt den Zugang zum betroffenen Auto ermöglichen.

Sollten die Schuldfrage bei Ihrem Unfall unklar sein oder sollte es Probleme mit der Schadensregulierung oder der Kostenübernahme für Ihren Gutachter geben, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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