Führerscheinumtausch – nächste Frist bald um!
Führerscheine sollen langfristig in der EU einheitlich und fälschungssicher werden. Deshalb sollen in den nächsten Jahren nach und nach alle Papierführerscheine und älteren Scheckkartenführerscheine gegen neue Führerscheindokumente ausgetauscht werden. Im Januar 2025 ist die nächste Frist abgelaufen. Wer muss sich jetzt beeilen? Und wann sind Sie dran? Alles was Sie zum Führerscheinumtausch wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Führerscheinumtausch – nächste Frist bald um!
- Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
- Umtausch von Papierführerscheinen – Frist läuft im Januar ab
- Umtausch von Scheckkartenführerscheinen – Start erst 2026
- Muss ich für den Umtausch eine (Gesundheits-)Prüfung ablegen?
- Ändert sich durch den Umtausch die Fahrerlaubnisklasse?
- Wie lange gilt der neue Führerschein?
- Was passiert, wenn die Frist für den Umtausch verpasst wurde?
- Was gilt für Bus- und LKW-Führerscheine?
- Über Rechtsanwalt Thomas Noack
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Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Führerscheine sollen künftig in der ganzen EU fälschungssicher, einheitlich und in einer Datenbank gespeichert werden. Dadurch soll der Missbrauch dieser Dokumente verhindert werden. Die Regelung in Deutschland sieht vor, dass alte Führerscheindokumente bis zu einem bestimmten Datum umgetauscht werden müssen, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit. Wann Sie mit Ihrem Führerschein dran sind, hängt von zwei Faktoren ab:
- Wann wurde der Führerschein ausgestellt?
- Wann wurden Sie geboren?
Dabei wurde in Deutschland ein zeitlicher Stufenplan festgelegt, um die Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu verhindern.
Umtausch von Papierführerscheinen – Frist läuft im Januar ab
Zuerst geht es beim Führerscheinumtausch den rosafarbenen und grauen Papierführerscheinen an den Kragen. Die Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bereits bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden, die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 und die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024. Am 19. Januar 2025 endet schließlich die Frist für die Geburtsjahrgänge 1971 und später. Wer also jetzt noch einen alten Papierführerschein hat, muss sich sputen, um den Führerschein fristgerecht umzutauschen.
Wichtig zu wissen: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – egal ob aus Papier oder im Scheckkartenformat und unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Umtausch von Scheckkartenführerscheinen – Start erst 2026
Seit 1999 gibt es nur noch Scheckkartenführerscheine. Dies müssen trotzdem in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden, allerdings sind die Fristen noch in ferner Zukunft. Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 ausgetauscht werden.
Wenn Sie einen Scheckkartenführerschein haben, können Sie in folgender Tabelle nachsehen, wann Sie ihn umtauschen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie sich am Ausstellungsdatum orientieren müssen, das auf dem Führerscheindokument unter Ziffer 4a zu finden ist. Es geht nicht darum, wann Sie die Führerscheinprüfung absolviert haben.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Muss ich für den Umtausch eine (Gesundheits-)Prüfung ablegen?
Auto- und Motorrad-Führerscheine werden ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung umgetauscht. Sie müssen nur einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins bei der Führerscheinstelle stellen. Mitbringen müssen sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Der neue Führerschein kostet ca. 25 Euro.
Ändert sich durch den Umtausch die Fahrerlaubnisklasse?
Mit dem Umtausch werden alle Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2 und 3 oder frühere DDR-Klassen) im neuen Führerschein in diejenige Klassen umgewandelt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Sie behalten also die Fahrerlaubnis für die gleichen Fahrzeuge wie vorher.
Wie lange gilt der neue Führerschein?
Der neue Führerschein, den Sie nach dem Umtausch erhalten, gilt für 15 Jahre. Es läuft nach 15 Jahren aber nur die Gültigkeit des Dokuments ab, nicht Ihre Fahrberechtigung. Nach dem Ablaufdatum bekommen Sie wieder ein neues Führerscheindokument, wobei der erneute Austausch wiederum ohne Prüfung oder Gesundheitscheck durchgeführt wird.
Was passiert, wenn die Frist für den Umtausch verpasst wurde?
Der Führerscheinumtausch ist Pflicht. Allerdings bezieht sich die Umtauschpflicht bei PKW und Motorrädern auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrberechtigung selbst. Auch wenn die Frist für den Umtausch bereits rum ist und Sie weiter Auto oder Motorrad fahren, ist das keine Straftat und gilt nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie riskieren aber ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Zudem können Sie im Ausland mit einem abgelaufenen Führerschein Probleme bekommen, wenn Sie zum Beispiel einen Mietwagen mieten wollen.
Was gilt für Bus- und LKW-Führerscheine?
Bei Bus- und LKW-Führerscheinen darf die Frist für den Umtausch auf keinen Fall verpasst werden. Denn hier müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden, damit die Fahrberechtigung gültig bleibt. Wer solch einen Führerschein nicht umtauscht, fährt sozusagen ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar.
Wer seinen Bus- und LKW-Führerschein nicht fristgerecht umtauscht und mit einem abgelaufenen Dokument am Steuer erwischt wird, dem kann Fahren ohne Führerschein vorgeworfen werden. Das kann harte Konsequenzen mit sich bringen, sodass Sie sich rechtliche Unterstützung suchen sollten. Verkehrsanwalt Thomas Noack berät Sie gern.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
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