Fahrräder, Lastenräder, SUV & Co. – wer darf wo parken?

Vor allem in großen Städten wie Berlin wird der Parkraum immer knapper. Während viele Automodelle, wie SUV, immer breiter werden, kommen zu Fahrrädern und E-Bikes derzeit vermehrt Lastenräder als neuer Trend hinzu, die überall in der Stadt abgestellt werden. Doch wer darf tatsächlich wo parken?

Wo dürfen Fahrräder, Lastenräder, SUV & Co. parken?

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Dürfen Autos auf zwei Parkplätzen parken?

Viele SUV, aber auch andere Kraftfahrzeuge sind in ihren Abmessungen inzwischen sehr breit. Parkt dann bereits ein Auto sehr weit am Rand auf dem Nebenparkplatz, kann sich ein Autofahrer gezwungen fühlen, sein breites Gefährt auf zwei Parkplätzen abzustellen. Doch das Parken auf zwei Parkplätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Nebenmann noch so ungünstig geparkt hat. Besser ist es also, einen passenden Parkplatz zu suchen, um das Auto genau innerhalb den Begrenzungslinien abstellen zu können.

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Dürfen Fahrräder am Straßenrand oder in Parkbuchten parken?

Immer mehr Menschen nutzen Fahrräder und E-Bikes, um von A nach B zu kommen. Da stellt sich die Frage, ob Fahrräder und Pedelecs wie ein Auto längs am rechten Fahrbahnrand oder in Parkbuchten parken dürfen. Anders als viele denken, ist das durchaus erlaubt, auch wenn es mangels Möglichkeiten zum Anschließen des Fahrrads wenig praktikabel ist. Das Rad muss aber zu sehen und nachts beleuchtet sein, wenn es am Straßenrand geparkt wird. Übrigens: Zwar dürfen Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt werden, aber nur dann, wenn sie den Fußgängerverkehr auf dem Gehweg nicht behindern.

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Dürfen Lastenräder auf dem Gehweg parken?

Lastenräder liegen im Trend. Oft werden sie zusätzlich zum Auto angeschafft, sodass sie keinen Platz mehr in der Garage finden und im öffentlichen Raum abgestellt werden müssen. Rechtlich gilt ein Lastenrad als Fahrrad. Laut StVO wird ein Fahrrad mit einer Breite von max. 1 m bei einspurigen Fahrrädern oder 2 m bei mehrspurigen Fahrrädern definiert, wobei die Länge laut StVO sogar 4 m betragen darf. Diese Maße halten Lastenräder in der Regel ein, sodass sie theoretisch wie normale Fahrräder auf Gehwegen parken dürfen. Hier gilt allerdings auch, dass ein flüssiger Gehwegverkehr weiterhin möglich sein muss, wofür 1,5 m Gehwegbreite übrigbleiben sollte. Da breitere Gehwege selten sind, kommt man also kaum drum herum, sein Lastenrad woanders abzustellen. Dabei dürfen Lastenräder wie herkömmliche E-Bikes und Fahrräder am Fahrbandrand oder in Parkbuchten abgestellt werden, müssen aber ebenso gut zu sehen und nachts beleuchtet sein.

Wer haftet im Schadensfall bei umgestürzten (Lasten-)Rädern?

Werden E-Bikes, Lastenräder oder Fahrräder in Parkbuchten oder am Fahrbahnrand abgestellt und fallen sie um, kann es immer mal wieder zu Schäden an daneben abgestellten Fahrzeugen kommen. Leider ist bisher nicht eindeutig geregelt, wer für Schäden durch ein umgestürztes Rad haftet. Selbst wenn eindeutig ist, wer der Fahrradnutzer ist, muss er nicht unbedingt für das Umstürzen haften, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Nicht einmal Besitzer von umgestürzten Motorrädern werden zur Haftung herangezogen, wenn die Ursache des Umkippens nicht eindeutig geklärt werden kann.

Inzwischen gibt es zwar ein Urteil (45 C 8793/11), dass bereits das Abstellen eines Fahrrads nahe an einem Auto als schuldhaft angesehen werden kann und zur Haftung führt. Allerdings wird dieses Urteil stark kritisiert uns es lohnt sich, gegen eine Haftbarmachung vorzugehen, wenn Ihr Rad aus unbekannten Gründen umgekippt ist und ein anderes Fahrzeug dadurch beschädigt wurde. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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