StVO-Novelle: Bußgelder für das Autofahren steigen

Der Streit um den neuen Bußgeldkatalog hat jetzt ein Ende. Inzwischen steht fest: Das ursprünglich geplante Fahrverbot bereits bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird nicht umgesetzt. Aber die Bußgelder für Regelverstöße werden deutlich höher.

Steigende Bußgelder für das Autofahren

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Hohe Bußgelder, aber keine unverhältnismäßigen Fahrverbote

Im Februar letzten Jahres wurde die StVO-Novelle beschlossen, die unter anderem härtere Strafen für Raser enthielt. Schon ab 21 km/h zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Wegen eines Formfehlers wurden die Änderungen zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt und es galten wieder die alten Strafen.

Wurden in der Zwischenzeit bereits Führerscheine aufgrund der Novelle eingezogen, wurden diese zurückgegeben. Zu viel kassierte Bußgelder wurden hingegen nur in Brandenburg erstattet. Neben dem Formfehler stand vor allem das geplante Fahrverbot in der Kritik, nicht verhältnismäßig zu sein.

Nach monatelangem Streit haben sich die Verkehrsminister auf der Verkehrsministerkonferenz jetzt einstimmig auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Zwar kommt darin das ursprüngliche Fahrverbot nicht mehr vor, aber Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich auf deutlich höhere Bußgelder einstellen.

Was ändert sich jetzt für Autofahrerinnen und Autofahrer?

Laut des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz werden die Bußgelder teilweise verdoppelt. Außerdem kommen neue Tatbestände hinzu. Hier finden Sie die aktuellen Änderungspläne im Überblick:

  • Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 15 km/h kostet 50 € statt 25 €.
  • Eine Überschreitung außerorts von 20 km/h wird zukünftig 60 € statt 30 € kosten.
  • Wird bei einem Stau keine Rettungsgasse gebildet oder wird die Rettungsgasse selbst genutzt, drohen ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und ein Monat Fahrverbot.
  • Das Abstellen eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen Halte- oder Parkverbot kann bis zu 55 € statt 15 € kosten.
  • Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken/Halten in zweiter Reihe werden bis zu 110 € kosten.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet 55 € statt 35 €.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene oder Carsharing-
  • Fahrzeuge wird zum neuen Tatbestand und kostet 55 €.
  • Das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird mit bis zu 100 € geahndet.
  • Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich kosten bis zu 100 € statt 35 €.
  • Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet jetzt bis zu 100 € statt 20 €.
  • Innerorts dürfen Lkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.

Wie kann gegen Bußgeld oder Fahrverbot vorgegangen werden?

Bund und Länder haben sich mit der StVO-Novelle auf ein härteres Vorgehen gegen Raser verständigt, um die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu stärken. Doch nicht immer werden Bußgelder und Fahrverbote zu Recht verhängt oder die Bescheide erweisen sich als fehlerhaft. Hier haben betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Behörde Einspruch einzulegen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Thomas Noack aus Berlin-Köpenick gern zur Seite, um im Fall der Fälle, die Auswirkungen der STVO-Novelle für Sie abzumildern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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