Kann eine Dashcam bei einem Auffahrunfall helfen?

Auffahrunfall: Kann eine Dashcam wirklich helfen?

Vor dem Verkehrsgericht gilt allgemein der Grundsatz: Wer aufhält hat Schuld. Denn bei Auffahrunfällen gilt der berühmte Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass das Gericht aus typischen Umständen auf einen bestimmten Unfallhergang schließt, solange keine gegenteiligen Beweise vorliegen. Wird behauptet, dass ein Auto auf ein anderes aufgefahren ist, spricht zunächst der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Der Beschuldigte muss dann beweisen, dass der Unfall in Wahrheit nicht seine Schuld gewesen ist. Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall ist schließlich oft mehrere Tausend Euro wert. Hier kommen Dashcam-Aufnahmen ins Spiel. Rechtskonform eingesetzt, können sie die Schuldfrage bei Auffahrunfällen schnell klären. Gewusst wie!

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Dashcam-Beweise in der Praxis – zwei typische Unfallbeispiele

Beispiel 1: Auffahrunfall nach grundlosem Bremsen:

Ungewöhnliche Umstände wie grundloses starkes Bremsen, Bremsen unmittelbar vor oder hinter Kreuzungen oder Rückwärtsfahren des vorausfahrenden Fahrzeugs können den Anscheinsbeweis widerlegen, dass ein Auto auf ein anderes Aufgefahren ist. Solche Argumente werden aber oft wahrheitswidrig missbraucht, indem dubiose Zeugen präsentiert werden, die sehr gut vorbereitet zur Verhandlung kommen. Gerichte wissen das sehen solche Aussagen inzwischen kritisch. Durch Dashcam-Aufnahmen können Auffahrunfälle im besten Fall sofort aufgeklärt werden.

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Beispiel 2: Ketten-Auffahrunfall mit aufgeschobenem Auto

Ein weiteres Beispiel ist ein sogenannter Ketten-Auffahrunfall. Davon ist die Rede, wenn ein Auto auf ein anderes auffährt und dieses dann dadurch auf das Fahrzeug davor aufschiebt, sodass mindestens drei Fahrzeuge in den Auffahrunfall verwickelt sind. In solchen Fällen ist oft unklar, wer den ersten Anstoß verursacht hat und der mittlere Fahrer bleibt schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen und muss Schäden am ersten Fahrzeug der Kette bezahlen, obwohl er unschuldig ist. Er muss dann widerlegen, dass er aktiv aufgefahren ist, und beweisen, dass er nur passiv weitergeschoben wurde.

Auch hier können Dashcam-Aufnahmen helfen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Bestenfalls lässt sich vor Gericht beweisen, dass es kein Auffahrfehler war, sondern die unverschuldete Folge eines weiter hinten verursachten Aufpralls.

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Was muss ich bei der Nutzung einer Dashcam beachten?

Dashcams sind in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Denn der Datenschutz setzt enge Grenzen:

  • Die Dashcam darf den Verkehr nur kurzzeitig und anlassbezogen filmen, z. B. im Falle eines Unfalls.
  • Die Aufnahmen der Dashcam dürfen nicht dauerhaft gespeichert, sondern müssen überschrieben werden (Loop-Funktion).
  • Es darf durch die Dashcam keine ständige, heimliche Überwachung des Straßenverkehrs oder anderer Personen stattfinden.
  • Die Dashcam muss so im Fahrzeug angebracht sein, dass sie Sicht und Sicherheit nicht beeinträchtigt.

Sofern Dashcam-Aufnahmen rechtmäßig angefertigt wurden, dürfen sie vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, z. B. bei einem Auffahrunfall.

Was darf eine Dashcam nicht?

Unter bestimmten Umständen sind Dashcam-Aufnahmen nicht nur problematisch, sondern sogar verboten. Dann können Sie die Aufnahmen nicht als Beweismittel anführen, auch wenn sie bei einem Auffahrunfall Ihre Unschuld beweisen könnten:

  • Die Dashcam darf keine dauerhaften, flächendeckenden Aufzeichnungen machen, indem der Verkehr beispielsweise stundenlang gefilmt wird.
  • Die Dashcam-Aufnahmen dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht im Internet veröffentlich werden.
  • Dashcams dürfen ohne ersichtlichen Grund keine personenbezogenen Daten erfassen und speichern.

Fazit: Dashcam richtig einsetzen schützt bei Auffahrunfällen Ihre Rechte

Dashcams dürfen im Privat-PKW genutzt werden, sofern sie die Aufnahmen nur situationsbezogen speichern, wenig Daten speichern und keine Rechte Dritter verletzen. Bei einem strittigen Auffahrunfall können sie dann eine wertvolle Hilfe sein, um die Schuldfrage eindeutig zu klären. Gerade bei komplexen Fällen wie Kettenauffahrunfällen oder strittigen Bremsmanövern lohnt sich eine rechtliche Beratung. Ein erfahrener Verkehrsanwalt wie Thomas Noack in Berlin-Köpenick kann vorab prüfen, ob Ihre Dashcam-Aufnahmen als Beweis vor Gericht standhalten können.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

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