Fahrzeugbrand – wer haftet?

Fahrzeugbrände können verschiedene Ursachen haben. Dazu gehören z. B. Kurzschlüsse in der Elektrik oder die Überhitzung des Motors. Auch kann bei einem Unfall ein Funken das Benzin entzünden oder der Brand kann durch eine brennende Zigaretten entstehen. Vor allem in Berlin kommt es aber auch immer wieder vor, das Autos Opfer von Vandalismus werden und durch Brandstifter einfach angezündet werden.

Wer haftet bei einem Fahrzeugbrand?

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Welche Versicherung zahlt bei einem Fahrzeugbrand?

Wenn das eigene Auto brennt, ist zunächst einmal die eigene Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden zuständig. Als Brand gilt aber grundsätzlich nur ein Feuer mit Flammenbildung, Schmor- und Sengschäden zählen nicht dazu. Dabei greift bei einem Fahrzeugbrand die Teilkaskoversicherung, die auch in einer Vollkaskoversicherung automatisch enthalten ist. Meistens wird jedoch nur der Zeitwert des Wagens ersetzt, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Zudem zahlt die Versicherung nur  den Schaden an fest eingebauten Teilen und nicht für Gegenstände, die sich lose im Auto befunden haben.

Wichtig zu wissen: Die Regulierung eines Brandschadens durch die Teilkaskoversicherung ändert nichts an der Schadenfreiheitsklasse, denn nur Schäden in der Vollkasko haben einen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.

Wer haftet, wenn ein Brand von einem anderen Auto ausging?

Ist Ihr Fahrzeug bei einem Unfall Brand geraten, bezahlt die Haftpflichtversicherung des Gegners. Wurde Ihr Fahrzeug durch einen Brand an einem benachbart abgestellten Auto in Brand gesetzt, muss die Haftpflichtversicherung des ursprünglich abgefackelten Autos den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht bezahlen. Denn die Versicherung muss nur einspringen, wenn ein Auto in Betrieb einen Schaden verursacht hat. Ein Auto, das abgestellt wurde, ist in der Regel nicht in Betrieb. Gerät es in Brand, wurde es vielleicht angezündet, es liegt also Fremdverschulden vor, sodass sich die KFZ-Versicherung aus der Affäre ziehen kann. Haben Sie selbst keine Kaskoversicherung, bleiben Sie auf dem Schaden an Ihrem Auto sitzen, auch wenn der Brand ursprünglich vom Nachbarfahrzeug ausging.

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Besteht bei Elektroautos eine höhere Brandgefahr?

Immer wieder mal liest man in den Schlagzeilen, dass E-Autos in Brand geraten sind. Das lässt die Vermutung aufkommen, dass ein E-Auto schneller in Brand geraten kann. Nach Einschätzung von Experten geht allerdings von E-Autos keine höhere Brandgefahr aus, aber  E-Autos brennen anders und deshalb sind die Berichte sensationeller.

Bei einem brennenden E-Auto wird sehr viel Wasser gebraucht, damit die Batterie abgekühlt und die chemische Reaktion abgebrochen werden kann. Zudem muss das ausgebrannte E-Auto nach dem Löschen möglichst in einem Wasserbad aufbewahrt werden, damit der Brand nicht wieder aufflammt.

Wann lohnt sich eine Kaskoversicherung?

In Städten wie Berlin, wo es oft zu Fahrzeugbränden durch Krawalle und Brandstiftung kommt, sollte man gegebenenfalls als Autobesitzer über eine Kaskoversicherung nachdenken. Für sehr alte Fahrzeuge mit geringem Restwert, z. B. unter 3.000–5.000 €, lohnt sich eine Kaskoversicherung in der Regel aber trotzdem nicht mehr. Bei älteren Fahrzeugen, die dennoch einen gewissen Wert haben, ist eine Teilkasko meistens ausreichend. Hier sind Brandschäden ja bereits mit abgedeckt. Für Neuwagen, teure Fahrzeuge, finanzierten oder geleasten Autos ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert oder sogar erforderlich.

Was tun, wenn die Versicherung nicht bezahlen will?

Manchmal lehnt eine Versicherung eine Schadensregulierung bei einem ausgebrannten Fahrzeug ab. Es wird argumentiert, dass der Schaden durch Eigenverschulden oder technische Mängel verursacht wurde, die nicht gedeckt sind. Zudem kann es nach einem Totalschaden auch zu Streitigkeiten über den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kommen. In diesem Fall lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, der den Sachverhalt noch einmal prüfen und Ihre Rechte durchsetzen kann. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick unterstützt Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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