Unfälle beim Rückwärtsfahren
Bekanntlich haben wir hinten keine Augen. Wer mit dem Auto rückwärtsfährt, ist deshalb zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Es gilt der Grundsatz: Beim Rückwärtsfahren hat ein Autofahrer eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht. Dass bei einem Unfall aber immer der Rückwärtsfahrende der Schuldige ist, gilt tatsächlich nicht immer so. Was ist zu beachten?
Beratung?
Jetzt anfragen!
24
Stunden Rückrufgarantie!
Telefon
Unfall beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz
Kommt es zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz und es fahren zwei Fahrzeuge ineinander, haften aufgrund der sogenannten Betriebsgefahr beider Fahrzeuge trotzdem in der Regel beide Unfallbeteiligte zur Hälfte.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn beide Fahrzeuge in Bewegung waren. Kommt es zu einem Unfall mit einem stehenden Fahrzeug, wird davon ausgegangen, dass der Rückwärtsfahrende allein die Schuld am Unfall trägt. Das Ergebnis ist, dass er den kompletten Schaden des Unfallgegners tragen muss. Denn wenn das Fahrzeug des Unfallgegners bereits vollständig geparkt und der Motor abgestellt war, wird für das stehende Auto keine Betriebsgefahr mehr berücksichtigt, wodurch die Aufteilung der Haftung entfällt.
Wichtig zu wissen: Verhalten bei einem Unfall beim Rückwärtsfahren
Wird beim Einparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, sollte beim Hinzurufen der Polizei besser vom Unfall durch Rangieren als von Unfall durch Rückwärtsfahren sprechen. Denn bei einem Unfall durch Rangieren wird nur ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Wird angegeben, dass man rückwärtsgefahren ist, kann es einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 80 Euro geben. Deshalb sollte vom Fahrer vor der Polizei besser nicht darauf bestanden werden, dass der Unfall beim Rückwärtsfahren passiert ist, auch wenn es wie die bessere Ausrede klingt.
Unfall beim Rückwärtsfahren im Straßenverkehr
Anders als von vielen angenommen, gelten beim Rückwärtsfahren im Straßenverkehr die gleichen Vorfahrtsregeln wie beim Vorwärtsfahren. Beim Rückwärtsfahren muss der Fahrer allerdings besondere Vorsicht walten lassen und sehr langsam fahren, um gegebenenfalls schnell abbremsen zu können.
Fährt ein Auto zum Beispiel rückwärts in eine Kreuzung, gelten die üblichen Vorfahrtsregeln – sei es „rechts vor links“ oder „Vorfahrt beachten“. Kommt es zu einem Unfall, sollte entsprechend der Verkehrsregel der Schuldige ausfindig gemacht werden.
In der Realität sieht das allerdings oft anders aus, weil sich die Polizisten mit diesem Sachverhalt in der Praxis so nicht auskennen. Da wird dann von dem Anscheinsbeweis ausgegangen, dass der Rückwärtsfahrende per se die Schuld am Verkehrsunfall trägt, weil er seiner Sorgfaltsflicht beim Rückwärtsfahren nicht nachgekommen ist – vor allem bei gleichrangigen Straßen, wo „rechts vor links“ gilt. Kommt es zu Streitigkeiten in solch einem Fall, sollten Sie am besten einen erfahrenen Verkehrsanwalt wie Thomas Noack aus Berlin-Köpenick einschalten, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.
Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.
Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.
// Termin vereinbaren