Haftung bei Unfällen mit Radfahrern

Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, so hat der unverschuldet Geschädigte in der Regel Anspruch auf Schadensersatz. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass bei einem Unfall mit einem Radfahrer immer der Autofahrer haftet. Doch ist das wirklich so?

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Gefährdungshaftung von Autofahrern

Allgemein gilt tatsächlich, dass Autofahrer bei Unfällen mit Radfahrern auch ohne eigenes Verschulden in der Regel zumindest für einen Teil des entstandenen Schadens haften müssen. Ein Auto hat eine sogenannte Betriebsgefahr, da es ein Risiko für schwächere Verkehrsteilnehmer darstellt. Deshalb wird bei Haftungsfragen bei einem Auto zumindest von einer Gefährdungshaftung ausgegangen wird, die zwischen einem Viertel und einem Drittel des Schadens reicht. Begeht der Radfahrer allerdings einen groben Fehler, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.

Beispiel 1: Unfall mit Radfahrer auf dem Gehweg vor der eigenen Ausfahrt

Kommt ein Auto zum Beispiel aus einer Ausfahrt und kollidiert auf dem Gehweg mit einem Radfahrer, kommt es auf die genauen Umstände an:

  • Handelt es sich um einen Radfahrer unter 10 Jahren, der auf dem Gehweg fährt, dann haftet nur der Autofahrer. Denn Kinder unter 10 Jahre haften im Straßenverkehr nie.
  • Handelt es sich um einen erwachsenen Radfahrer, der ein kleines Kind auf dem Gehweg begleitet, darf er rechtmäßig auf dem Gehweg fahren. Auch hier haftet der Autofahrer bei einem Unfall für den gesamten Schaden.
  • Handelt es sich um einen erwachsenen Radfahrer, der unerlaubt auf dem Gehweg fährt, haftet der Radfahrer. Meistens wird dem Autofahrer aber aufgrund der Betriebsgefahr des Autos eine Teilhaftung von 20 % auferlegt, wenn der Unfall für den Autofahrer nicht unvermeidbar gewesen ist.
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Beispiel 2: Unfall mit einem Radfahrer nach dem Rechtsabbiegen

Kommt es zum Unfall mit einem Radfahrer beim Rechtsabbiegen, weil der Radfahrer auf der falschen Seite gefahren ist, kommt es auch wieder auf die genauen Umstände des Unfalls an:

  • Fährt der erwachsene Radfahrer in verkehrter Richtung unerlaubt auf dem Gehweg, hat der Radfahrer Schuld und haftet für den gesamten Schaden.
  • Fährt der Radfahrer in verkehrter Richtung auf dem Radweg, haftet er aufgrund der Betriebsgefahr des Autos nur zu einem Drittel.
  • In Ausnahmefällen kann es auch mal zu einer anderen Haftungsverteilung kommen, wenn zum Beispiel ein Rennradfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf dem Radweg gefahren ist und der Autofahrer keine Chance hatte, ihn rechtzeitig zu sehen.
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Wann sollten Polizei und Verkehrsanwalt hinzugezogen werden?

Bei Personenschäden, großem Sachschaden und/oder unklarem Verschulden sollte am besten immer die Polizei gerufen werden, die den Unfallhergang aufnimmt. In den gleichen Fällen ist auch ein Anwalt zu empfehlen, der die eigenen Rechte vertritt.

Vor allem, wenn der Radfahrer erwachsen ist und vor dem Unfall gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstoßen hat, hat der Autofahrer gute Chancen, einen Teil der Haftung auf den Radfahrer abzuwälzen. Im Zweifelsfalle ziehen Sie am besten sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate. Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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