TÜV – alles, was man zur Hauptuntersuchung (HU) wissen muss

Die sogenannte Hauptuntersuchung (HU) – alltagssprachlich meistens TÜV genannt – soll sicherstellen, dass nur verkehrsuntaugliche und vorschriftsgemäße Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Neuwagen müssen das erste Mal nach 3 Jahren zur HU, ältere Fahrzeuge alle 2 Jahre, wobei es zum Beispiel für Taxis etc. auch noch andere Intervalle gibt. Werden bei der technischen Überprüfung des Fahrzeugs keine gravierenden Mängel festgestellt, bekommt das Auto eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird und sowohl Jahr als auch Monat der nächsten fälligen HU anzeigt.

Was muss man zur HU (TÜV) wissen?

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So wird ein H-Kennzeichen für Oldtimer beim TÜV beantragt

Ein H-Kennzeichen für einen Oldtimer muss beim TÜV beantragt werden. Dabei müssen folgende Dinge beachtet werden:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Es muss sich in einem technisch guten, verkehrssicheren Zustand befinden.
  • Umbauten müssen aus den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung stammen.
  • Wie bei anderen Fahrzeugen muss alle 2 Jahre eine neue HU erfolgen.
  • Oldtimer, die ab Juli 1969 zugelassen wurden, müssen auch zur Abgasuntersuchung, wobei besondere Toleranzen gelten.
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Darum muss die HU beim TÜV immer bezahlt werden

Es kommt immer wieder vor, dass ein Auto trotz Voruntersuchung in einer Werkstatt durch den TÜV fällt. Das ist ärgerlich, da der Autobesitzer muss die HU-Gebühr trotzdem bezahlen muss. Denn die Leistung der HU wurde durch die Untersuchung schließlich erbracht und muss entsprechend entlohnt werden. Wird das Auto erneut dem TÜV vorgeführt, fällt allerdings nur eine geringere Gebühr für die Nachprüfung an.

Werden bei der HU erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, müssen sie umgehend beseitigt werden und das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt werden, sonst muss erneut die komplette TÜV-Gebühr entrichtet werden. Wird das Fahrzeug als nicht mehr verkehrssicher, eingestuft wird die Prüfplakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Bezahlt werden, muss die HU trotzdem.

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Das passiert beim Überschreiten des TÜV-Termins

Auf der TÜV-Plakette ist die genaue Frist angegeben, wann das Auto wieder dem TÜV vorgestellt werden muss. Gesetzlich ist keine Frist vorgesehen, wie lange man die Frist überziehen darf, sodass jede Fristüberschreitung eine Ordnungswidrigkeit bedeutet. Im ersten Monat erfolgt in der Regel nur eine Verwarnung ohne Bußgeld. Wird man mit länger überzogenem TÜV erwischt, winkt ein Bußgeld, dessen Höhe abhängig vom Ablauf der Frist ist. Gut zu wissen: Anders als früher, beginnt die neue TÜV-Frist mit dem Monat, in dem die HU tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn sie zwei oder drei Monate später erfolgt ist. Die Rückdatierung wurde abgeschafft.

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Deshalb ist eine TÜV-Plakette keine Garantie

Bei der HU handelt es sich um eine technische Prüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Bauteile eines Fahrzeugs unter die Lupe genommen werden. Die Prüfer können allerdings nur den allgemeinen Zustand der verschiedenen Bauteile beurteilen, aber natürlich nicht in Motor oder Getriebe reingucken. Deshalb ist eine neue TÜV-Plakette auch keine Garantie, dass mit dem Auto alles in Ordnung ist. Wenn Sie Ärger beim Kauf eines Gebrauchtwagens haben, sollte sich am besten an einen Verkehrsanwalt wie Thomas Noack wenden, der Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten aufzeigen kann.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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