Nötigung im Straßenverkehr – was tun, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird?
Wenn von Nötigung im Straßenverkehr gesprochen wird, sehen die meisten den Drängler auf der Autobahn vor dem inneren Auge, der seinen Vordermann mit dichtem Auffahren und Lichthupe zum Spurwechsel drängen will. Tatsächlich liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor, wenn ein Fahrer Gewalt oder Drohungen einsetzt, um andere Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Dabei ist es ganz individuell, was von anderen schon als Drohung empfunden werden kann. Durch die Möglichkeit, online Anzeige erstatten zu können, sehen sich immer mehr Autofahrer dem Vorwurf einer Nötigung ausgesetzt, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Was sollte man in diesem Fall tun?

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Was gilt als Nötigung im Straßenverkehr?
Nötigung heißt, dass jemand durch Gewalt oder Androhung von Gewalt unter Druck gesetzt wird, sodass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten angeregt wird. Nötigung wird in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und gilt als Straftat. Die Konsequenzen können Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg und den Entzug der Fahrerlaubnis sein.
Im Straßenverkehr kann Nötigung in verschiedenen Formen auftreten. Typische Beispiele, die als Nötigung gewertet werden können, sind:
- Drängeln – das dichte Auffahren mit zu geringem Abstand mit Lichthupe, um den Vordermann zu einer schnelleren Fahrweise oder einem Spurwechsel zu bewegen.
- Ausbremsen – das plötzliche Abbremsen ohne Grund genannt, um den Hintermann zu behindern oder zu gefährden.
- Blockieren – durch langsames Fahren bzw. bewusstes Versperren eines Überholweges oder einer Straße, z. B. bei Demos.
- Behindern – z. B. sich auf die Motorhaube werfen oder sich in den Weg stellen, um den Autofahrer an der Weiterfahrt zu hindern.
- Bedrängen – auf eine Person oder ein Fahrzeug zufahren und eventuell sogar berühren, um zum Beispiel die Freigabe einer Parklücke zu erzwingen-
Solch ein Verhalten kann auch innerstädtisch als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden, was vor allem in Städten wie Berlin eine große Rolle spielt. Wichtig zu wissen ist aber, dass nicht jede rücksichtlose Fahrweise automatisch eine strafbare Nötigung dar. Ein einmaliges zu dichtes Auffahren oder ein unachtsames Bremsen werden in der Regel nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet. Strafbar wird das Verhalten erst, wenn es vorsätzlich, massiv und zwangsausübend auf andere Verkehrsteilnehmer ausführt wird. Entscheidend ist, ob das Verhalten den anderen Fahrer gezielt zu einer bestimmten Handlung drängen oder ihn behindern soll. Deshalb muss jeder Fall individuell betrachtet werden.
Strafen und rechtliche Folgen bei Nötigung im Straßenverkehr
Da es sich bei einer Nötigung nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt, sind die Strafen hoch. Wird ein Verkehrsteilnehmer wegen Nötigung verurteilt, wird er in der Regel zu einer Geldstrafe von z. B. 40 Tagessätzen verurteilt, die sich nach dem Nettomonatsgehalt richten. Da kommen schnell vierstellige Summen zusammen. In schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis und/oder zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Was tun beim Vorwurf der Nötigung?
Durch die Möglichkeit, online Anzeige zu erstatten, hat sich die Anzahl der Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr in Berlin deutlich erhöht. Meistens handelt es sich um sogenannte Kennzeichenanzeigen. Das bedeutet, dass eine Anzeige gegen den Fahrer eines Fahrzeugs mit einem bestimmten Kennzeichen erstattet wird. Oft steckt hinter dem Fehlverhalten aber gar keine Nötigung und der Fahrer des Fahrzeugs ist sich gar keiner Schuld bewusst. Wichtig ist, sich beim Vorwurf der Nötigung nicht zur Sache zu äußern und nicht den Fragebogen auszufüllen. Stattdessen sollte erstmal geklärt werden, was dem Fahrer überhaupt vorgeworfen wird. Da die Strafen im Falle einer Verurteilung sehr hoch ausfallen können, sollte am besten ein fachkundiger Verkehrsanwalt aufgesucht werden.
Warum ein Anwalt bei einem Nötigungsvorwurf sinnvoll ist
Die Rechtslage bei Nötigung im Straßenverkehr ist oft unklar. Gerade in Großstädten wie Berlin, wo sich viele Verkehrsteilnehmer auf wenig Raum tummeln, werden auch Tatbestände als Nötigung im Straßenverkehr angezeigt, die den Nötigungsvorwurf gar nicht rechtfertigen. Denn wie bereits erläutert, ist nicht jede aggressive Fahrweise strafbar. Ein Verkehrsanwalt kann prüfen, ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist und welche Verteidigungsstrategien im jeweiligen Fall sinnvoll sind. Durch eine geschickte Argumentation lassen sich die Strafen meistens reduzieren oder das Verfahren wird sogar komplett eingestellt. Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr konfrontiert sehen, unterstützt Sie Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick gern.

Über Rechtsanwalt Thomas Noack
Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.
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