Immobilienverkauf: Tipps für die Beauftragung eines Maklers

Ein Immobilienverkauf ist sehr komplex und für Laien sind viele Hürden oft gar nicht zu erkennen. Deshalb empfiehlt es sich, einen Immobilienmakler zu beauftragen, wenn Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen wollen. Doch worauf sollte man bei der Beauftragung eines Maklers achten?

Worauf sollte man bei der Beauftragung eines Maklers achten?

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1. Regionalen und erfahrenen Makler aussuchen

Für einen schnellen und lukrativen Immobilienverkauf ist es zu empfehlen, einen regionalen Makler zu beauftragen. Er nimmt dem Hauseigentümer nicht nur die gesamte Arbeit beim Hausverkauf ab, sondern erzielt durch seine regionalen Marktkenntnisse oft deutlich höhere Preise als ein unerfahrener Hausverkäufer oder ein Makler, der sich in der betroffenen Region nicht so gut auskennt.

Zudem kennt ein erfahrener Makler die Rechtslage beim Hausverkauf und sorgt durch seine Angaben gegenüber dem Käufer dafür, dass Schadenersatz vermieden wird. Denn selbst zugesicherte Eigenschaften der Immobilie „ins Blaue hinein“ – also Eigenschaften, die der Verkäufer nur vermutet, bei denen er aber nicht sicher ist – können dazu führen, dass der Verkäufer an den getäuschten Käufer unter Umständen Schadensersatz zahlen muss.

2. Sich für den richtigen Maklervertrag entscheiden

Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen:

Bei einem allgemeinen Maklerauftrag können Sie mehrere Makler beauftragen, die sich unverbindlich um den Immobilienverkauf kümmern. Zudem können Sie bei solch einem einfachen Maklervertrag nebenbei auch selbst versuchen, die Immobilie ohne Makler direkt an einen Kaufinteressenten zu verkaufen. Zwar bietet Ihnen der einfache Maklerauftrag viel Freiheit, allerdings wird sich der Makler nicht so sehr ins Zeug legen, Ihre Immobile richtig zu vermarkten, da er ja nur einer unter vielen ist.

Bei einem einfachen Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler. Dieser hat dann die Pflicht, sich engagiert um den Immobilienverkauf zu kümmern. Sie dürfen zwar keine anderen Makler beauftragen, aber die Immobilie auch auf eigene Faust verkaufen. Ein Makler im Alleinauftrag wird sich viel intensiver um die Immobilienvermarktung kümmern, weil er weiß, dass er der einzige Makler für Ihre Immobilie ist.

Bei einem qualifizierter Alleinauftrag wird die komplette Immobilienvermarktung in die Hände des Maklers gelegt. In diesem Fall dürfen Sie die Immobilie nicht selbst verkaufen, sondern müssen jeden Interessenten zwingend an den Makler weiterleiten. Da der Makler mit einem qualifizierten Alleinauftrag bei Verkaufserfolg auf jeden Fall eine Provision erhalten wird, ist sein Engagement in der Regel besonders groß.

3. Auf Befristung des Maklervertrags achten

Haben Sie einen regionalen Immobilienmakler gefunden, der Ihren Vorstellungen entspricht, wird der ausgewählte Maklervertrag geschlossen. Hier sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag bei Alleinaufträgen befristet ist – in der Regel 3 oder 6 Monate. Zudem enthalten manche Maklerverträge zusätzlich eine sogenannte Optionsklausel, wodurch eine automatische Verlängerung des Maklervertrags um die vereinbarte Laufzeit gilt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer das nicht möchte, sollte auf Streichung dieser Klausel pochen oder sich einen anderen Makler suchen.

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4. Höhe der Maklerprovision klären

Im Maklervertrag wird auch die Höhe der Maklerprovision genannt, die der Eigentümer nach erfolgreichem Verkauf an den Makler bezahlen muss. Allerdings ist die Höhe der Maklercourtage beim Immobilienverkauf rechtlich nicht geregelt. In der Regel liegt die Provisionshöhe zwischen 3 % bis 7 % des Kaufpreises, wobei noch 19 % Mehrwertsteuer hinzukommen. Dabei darf der Auftraggeber des Maklers – meistens der Verkäufer – maximal die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision auf die andere Partei abwälzen. Der Eigentümer bezahlt bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf also mindestens die Hälfte der vereinbarten Provision selbst.

Da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kann die Provisionshöhe theoretisch frei verhandelt werden, wobei es regionale Werte gibt, an denen sich die meisten Makler orientieren. In Berlin und Brandenburg sind das beispielsweise 7,14 % (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer). Auf niedrigere Provisionshöhen als marktüblich lässt sich ein Makler allerdings meistens nur dann ein, wenn er einen qualifizierten Alleinauftrag bekommt oder wenn die Immobilie besonders leicht vermittelt werden kann.

Probleme mit dem Maklervertrag?

Ein erfahrener, regionaler Makler ist beim Immobilienverkauf sehr zu empfehlen, weil er Ihnen die ganze Arbeit um die Immobilienvermarktung abnimmt, höhere Verkaufspreise erzielt und Sie vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen kann. Deshalb sollten Sie trotz der Hürden auf dem Weg zu geeigneten Maklervertrags nicht auf die Beauftragung eines Maklers verzichten. Im Zweifelsfalle oder bei Problemen mit dem Maklervertrag ziehen Sie einfach einen Anwalt für Immobilienrecht hinzu. Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

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