Cannabislegalisierung im Straßenverkehr

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis trat im April 2024 in Kraft. Jetzt hat der Bundestag neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr beschlossen und geänderte Bußgelder festgelegt. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer Anfang Juli angenommen. Doch was gilt jetzt für Cannabis am Steuer?

Cannabisgesetz im Straßenverkehr: Auswirkungen

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Die wichtigsten Inhalte des Cannabis-Gesetzes für Privatpersonen

Das Cannabis-Gesetzes (CanG) regelt den Anbau, den Konsum und den Verkauf von Cannabis in Deutschland. Demnach ist der private Eigenanbau von bis zu 3 Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum ist für Erwachsene erlaubt. Auch ein Besitz von bis zu 25 g Cannabis bleibt straffrei. Es besteht jedoch die Pflicht, das privat angebaute Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritten zu schützen. Darüber hinaus gilt ein Konsumverbot von Cannabis im Umkreis von 200 Metern zum Eingangsbereich u. a. von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten. Auch Werbung und Sponsoring für Cannabis sind verboten.

Neben den Vorgaben für Privatpersonen enthält das Gesetz auch Regelungen für sogenannte nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen und Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Doch wie sieht es mit Cannabis im Straßenverkehr aus?

Wie viel Cannabis am Steuer ist erlaubt?

Das Fahrverbot nach Cannabiskonsum ist in § 24 a Straßenverkehrsgesetz festgelegt. Allerdings fand sich dort kein Grenzwert. Die Straßenverkehrsordnung wurde jetzt entsprechend geändert und das sind die neuen Regelungen:

Für Erwachsene ab 21 Jahre wurde der Cannabis-Grenzwert auf 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) festgelegt, was in den Auswirkungen mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist. Messfehler wurden in den Grenzwert bereits eingerechnet.

Für Fahranfänger und junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt der genannte Grenzwert nicht. In der Führerschein-Probezeit und für Autofahrer unter 21 Jahre gilt ein absolutes Cannabis-Verbot.

Welche Strafen drohen bei zu viel Cannabis im Straßenverkehr?

  • Wer über 21 Jahre alt ist und mit über 3,5 ng THC pro Milliliter Blut Auto fährt, muss 500 Euro zahlen und bekommt ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Wurde gleichzeitig Alkohol konsumiert, steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro.
  • Fahranfänger müssen 250 Euro zahlen, wenn bei ihnen zu viel THC im Blut nachgewiesen wird.
  • Wenn man zum ersten Mal mit zu viel Cannabis am Steuer erwischt wird, muss man noch nicht zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), sondern erst im Wiederholungsfall. Man bekommt als Ersttäter den Führerschein einfach zurück.
  • Im Widerholungsfall muss eine MPU absolviert werden.

MPU nach Cannabis-Konsum problematisch

Bei der MPU muss innerhalb von drei Monaten nachgewiesen werden, dass kein Dauerkonsum besteht. Allerdings baut sich die psychoaktive Substanz THC erst über Monate im Körper ab. Die Abbauprodukte können also noch wochenlang im Blut und monatelang im Urin nachgewiesen werden. Entsprechend schwer ist es, den medizinischen Tests zu bestehen, auf den dann auch noch ein physischer Test und ein psychologisches Gespräch folgen. Nur etwas mehr als die Hälfte aller Drogen-MPU-Prüflinge besteht die MPU, der Rest verliert den Führerschein – teilweise dauerhaft. Wer sich mit dem Vorwurf einer Drogenfahrt konfrontier sieht, sollte deshalb unbedingt rechtlichen Rat einholen. Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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