Verkehrsunfall – lohnt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Ob für den Geschädigten oder (vermeintlichen) Verursacher – nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Oft scheuen sich Autofahrer aufgrund der zu erwartenden Kosten, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einzuschalten. Doch in vielen Fällen lohnt es sich, dies dennoch zu tun. Denn Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwenden.

Verkehrsunfall und Rechtsanwalt: Lohnt sich das?

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Wann ein Anwalt nach einem Unfall engagiert werden sollte

Einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall einzuschalten, ist vor allem dann ratsam, …

  • wenn es Personenschäden bei dem Autounfall gab.
  • wenn Unfallbeteiligte gesundheitliche Folgeschäden erlitten haben.
  • wenn es sich um mehr als einen günstigen Bagatellschaden handelt.
  • wenn Sie meinen, für den Unfall verantwortlich zu sein.
  • wenn Sie gegebenenfalls nur eine Teilschuld haben.
  • wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
  • wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie meinen, dass Sie den Unfall zu verantworten haben, sollten Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis unterschreiben, denn manchmal ist die Schuldfrage gar nicht so offensichtlich zu beantworten, wie Sie im ersten Moment vielleicht denken könnten, und dem Unfallgegner kann zumindest eine Teilschuld angelastet werden.

Was ein Verkehrsanwalt für Sie tun kann

Viele Unfallbeteiligte schalten erst einen Rechtsanwalt ein, wenn es größere Schwierigkeiten gibt. Allerdings lässt sich dann der Schaden oft nur noch begrenzen. Wird von vornherein ein Anwalt eingeschaltet, können Nachteile viel besser vermieden werden. Dabei ist es zu empfehlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, denn er ist Experte in diesem Bereich und kann Sie beispielsweise gezielt auf Ihre Rechte hinweisen, die Ihnen vielleicht nicht einmal bewusst sind.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht …

  • kann Sie über Ihre genauen Rechte aufklären.
  • die Schuldfrage klären und eventuell dafür sorgen, dass Ihrem Unfallgegner die komplette Schuld oder eine Teilschuld zugesprochen wird.
  • Ihre Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen prüfen.
  • unrechtmäßige Forderungen des Unfallgegners abwenden.
  • kompetent mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren.

Wer den Rechtsanwalt nach einem Unfall bezahlt

Gemäß deutschem Unfallrecht gilt, dass die Anwaltskosten nach einem Autounfall in der Regel vom Unfallverursacher getragen werden müssen. Denn der Unfallverursacher muss für alle Kosten aufkommen, die dem Geschädigten aufgrund des Unfalls entstanden sind, wozu auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten gehören. Das bedeutet: Bei einem Unfall mit einem klaren Schuldigen zahlt der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten des Geschädigten.

Im Zweifelsfall kann Ihr Anwalt nach einem Autounfall die Schadensregulierung durch die Versicherung kritisch überwachen. Denn in der Regel muss die Versicherung die Kosten übernehmen und darf sie nicht auf den Unfallverursacher abwälzen.

Nach einem Autounfall mit Teilschuld werden die Anwaltskosten wiederum lediglich anteilig erstattet. Dabei muss jeder Unfallbeteiligte bzw. seine Versicherung den prozentualen der Anwaltskosten laut Haftungsquote bezahlen.

Beispiel: Herr A. und Frau B. haben einen Unfall, wobei das Gericht Herrn A. 60 % der Schuld zuspricht und Frau B. 40 %. Entsprechend muss die Versicherung von Herrn A. 60 % der Anwaltskosten von Frau B. bezahlen und die Versicherung von Frau B. muss 40 % der Anwaltskosten von Herrn A. bezahlen.

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Auch Anwalt einschalten, wenn schuldlos in Unfall verwickelt

Sogar wenn alle Unfallbeteiligten sich einig sind, dass Sie keine Schuld am Unfall tragen, sollten Sie trotzdem einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Denn letztendlich findet die Verhandlung um die Schadenregulierung nicht direkt mit den Unfallbeteiligten statt, sondern sie müssen sich mit deren Versicherungen auseinandersetzen.

Den Versicherungen ist natürlich daran gelegen, so wenig wie möglich zu bezahlen. Sie führen deshalb oft Urteile als Begründung an, die sie zumindest teilweise von einer Zahlung zu befreien scheinen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob diese Begründung zutreffend ist oder ob nicht doch mehr bezahlt werden muss.

Als schuldloser Unfallbeteiligter haben Sie laut Bundesgerichtshof in jedem Fall das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Denn es soll Chancengleichheit gewährleistet werden, da die Versicherungen mehr Experten in der Hinterhand haben als ein Geschädigter.

Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick kennt sich als Verkehrsanwalt mit den Tücken des Gesetzes und dem Vorgehen der Versicherungen sehr gut aus. Mit seinem Expertenwissen verteidigt er Ihre Rechte oder unterstützt Sie bei ungerechtfertigten Forderungen. Lassen Sie sich gerne beraten!

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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