Tierunfälle – wer haftet?

Selbst wenn man es kaum glauben kann: In Berlin gibt es immer wieder Tierunfälle – in erster Linie mit Hunden und Katzen, aber auch zahlreiche Wildunfälle, vor allem in den Randbezirken wie Berlin Köpenick. Doch wer haftet für den entstandenen Schaden, wenn ein Tier in einen Unfall verwickelt war?

Tierunfall und Haftung

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Wenn Hund oder Katze auf die Straße laufen

Wenn ein Hunde oder eine Katze auf die Fahrbahn rennt und ein Autofahrer deswegen eine Vollbremsung macht und beispielsweise ein anderes Auto rammt, dann haftet der Hundebesitzer für den Schaden. Alle Tiere, die nicht der Erwerbsarbeit dienen oder beispielsweise als Blindenhund gehalten werden, gelten als Luxustiere. Bei Luxustieren haftet immer der Halter, auch wenn er keine Schuld an dem Unfall trägt und sich der Hund zum Beispiel von der Leine losgerissen hat oder durch die offene Tür abgehauen ist.

So heißt es in § 833 BGB zur Haftung des Tierhalters:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

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Wenn ein Kind aus Angst vor dem Hund auf die Straße rennt

Es kommt auch immer mal wieder vor, dass ein Kind aus Angst vor einem freilaufenden Hund auf die Fahrbahn gerät und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. In diesem Fall haftet ebenfalls der Hundehalter. Denn der Hund war ursächlich für den Unfall verantwortlich, da er dem Kind Angst gemacht hat, sodass es auf die Straße gelaufen ist. Wenn der Hund nicht angeleint ist, haftet immer Hundehalter.

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Wenn es zu einem Wildunfall kommt

Wurde das Auto durch den Wildunfall beschädigt, wendet sich der Halter in der Regel an seine Teilkaskoversicherung. Oft wird er dann aber von seiner Versicherung darauf hingewiesen, dass er das nicht ein Fall für die Teilkasko, sondern ein Fall für die Vollkaskoversicherung sei. Begründet wird das meistens damit, dass ein Wildschaden nur dann vorliegt, wenn das Tier noch gelebt habe. Dass das Wild bereits tot war, müsste die Versicherung aber erstmal beweisen, also sollte man sich von der Teilkaskoversicherung nicht abwimmeln lassen. Wird der Schaden über die Kaskoversicherung abgerechnet, wird der Versicherungsnehmer hochgestuft und muss künftig mehr für die Versicherung bezahlen.

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Haben Sie in Berlin einen Tierunfall gehabt und die Haftungsfrage ist nicht geklärt? Verkehrsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick berät Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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