Rechte und Pflichten als E-Scooter-Fahrer

Im Straßenverkehr sind immer mehr E-Scooter unterwegs, denn Tretroller mit Elektroantrieb sind wendig und überall ausleihbar. Wie E-Scooter zu verwenden sind, regelt unter anderem die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, die eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h aufweisen und eine Betriebserlaubnis haben. Dazu gehören neben E-Scooter auch Segways.

E-Scooter: Rechte und Pflichten

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Wo darf ich mit Elektro-Scootern fahren und parken?

E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Nur wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt, dürfen sie auch auf der Fahrbahn genutzt werden. Nicht verwendet werden dürfen E-Scooter auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Ansonsten dürfen Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) ausdrücklich erlaubt ist.

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und manchmal auch in der Fußgängerzonen geparkt werden, wenn diese für E-Scooter freigegeben wurde. Allerdings muss beim Abstellen von E-Scootern immer darauf geachtet werden, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Gibt es eine Alkohol-Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?

Im Gesetz gibt es zwar keine Promillewerte, die für das Fahren von E-Scootern gelten. Aber die Rechtsprechung hat hier inzwischen Fälle geschaffen, an denen man sich orientieren kann.

  • Mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Auffälligkeit liegt in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Hier ist mit einem Bußgeld von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg zu rechnen.
  • Wenn man mit mehr als 1,1 Promille mit dem E-Scooter fährt, liegt eine Straftat vor, auch wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu sehen sind.
  • Wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, wird sogar schon ab 0,3 Promille von einer Straftat gesprochen.
  • Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit müssen hingegen immer die 0,0-Promille-Grenze einhalten.
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Welche Regeln gelten noch für E-Scooter-Fahrer?

  • Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, braucht man keinen Führerschein – nicht mal eine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Allerdings gibt es ein Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller, das bei 14 Jahren liegt.
  • Zwar gibt es bisher keine Helmpflicht für Elektro-Tretroller. Aufgrund der Geschwindigkeit wird aber empfohlen, einen Helm zu tragen.
  • Elektroroller haben nur eine Zulassung für eine Person. Zu zweit einen E-Scooter zu benutzen, ist also nicht erlaubt, auch wenn man das immer mal wieder sieht.
  • Für E-Scooter-Fahrer ist die Fahrradampel maßgeblich. Gibt es keine Fahrradampel, muss die Ampel für den fließenden Verkehr beachtet werden.

Wer zahlt bei Unfällen mit dem E-Scooter?

Für einen E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Dritte durch den Tretroller Schäden erlitten haben. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst aufkommen, wenn er keine zusätzliche freiwillige Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat.

Ist die Schuldfrage bei einem Unfall oder auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter nicht geklärt, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Da es E-Scooter noch nicht so lange gibt, ist die Rechtslage oft noch unklar.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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