Punkte in Flensburg – alles, was man wissen sollte

Wer sich nicht an Verkehrsregeln hält, bekommt neben einem Bußgeld unter Umständen Punkte, die in Deutschland im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert werden. Dieses Punkteregister befindet sich in Flensburg, weshalb allgemein von „Punkte in Flensburg“ gesprochen wird. Das Punktesystem bewertet die Fahreignung und wurde eingeführt, um zu verantwortungsbewusstem Verhalten im Straßenverkehr zu erziehen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

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Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?

Während es früher mal bis zu 18 Punkte waren, sind es heute nur noch maximal 8 Punkte, bis der Führerschein entzogen wird. Wie viele Punkte es gibt, hängt vom Tatvorwurf ab. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es 1 Punkt, für besonders schwere Verstöße 2 Punkte und für Verkehrsstraftaten 3 Punkte.

Fährt man über eine Ampel, die weniger als 1 Sekunde rot zeigt, gibt es beispielsweise nur einen Punkt in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es schon 2 Punkte. Bei Vergehen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheitsfahrten winken direkt 3 Punkte, wobei diese Punktzahl für ein Vergehen die Obergrenze darstellt.

Wichtig zu wissen: Während das Bußgeld und ein eventuelles Fahrverbot auf der Vorderseite des Bußgeldbescheids prangen, stehen die Punkte auf der Rückseite, sodass sie leicht übersehen werden. Bei einem Bußgeldbescheid ab 60 € gibt es immer einen Punkt und die Rückseite des Bescheids sollte unbedingt geprüft werden.

Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

Die Punkte in Flensburg werden nach einer festgelegten Zeit gelöscht.

  • Bei 1-Punkt-Entscheidungen (Ordnungswidrigkeiten) nach 2,5 Jahren
  • Bei 2-Punkt-Entscheidungen (besonders schwere Verstöße) nach 5 Jahren
  • Bei 3-Punkt-Entscheidungen (Verkehrsstraftaten) nach 10 Jahren
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Was passiert bei Punkten in Flensburg?

  • Bei 1–3 Punkten passiert erstmal nichts, außer dass das entsprechende Bußgeld bezahlt werden muss.
  • Bei 4–5 Punkten erfolgt eine schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung, mit dem Hinweis, dass man ein verkehrspsychologisches Fahreignungsseminar besuchen sollte. Die Teilnahme ist freiwillig, aber man kann dadurch einen der Punkte tilgen. Dies gilt allerdings nur für einen einzigen Punkt innerhalb von 5 Jahren.
  • Bei 6–7 Punkten bekommt der Betroffene eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung, die wiederum einen Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Seminar. Dadurch kann aber kein Punkt getilgt werden.
  • Ab 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach frühestens 6 Monaten kann dann ein Antrag gestellt werden, um den Führerschein wiederzubekommen. Den Führerschein gibt es aber nur dann zurück, wenn die Eignung für den Straßenverkehr durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachgewiesen wurde.

Was passiert bei Punkten in der Probezeit?

Wer einen Führerschein macht, der hat zunächst 2 Jahre Probezeit. Begeht der frischgebackene Führerscheininhaber in dieser Zeit ein Verkehrsvergehen, bekommt er ebenfalls Punkte in Flensburg. Allerdings sind die Konsequenzen der Punkte etwas anders als bei Führerscheininhabern, die schon aus der Probezeit raus sind:

  • Beim ersten Vergehen in der Probezeit – da reicht schon 1 Punkt! – muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Dies beinhalte 4 mal 135 Minuten Nachschulung in einer Fahrschule plus eine Beobachtungsfahrt. Anschließend bekommt er eine Bescheinigung, die dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss. Zudem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
  • Beim zweiten Vergehen in der Probezeit, das mit Punkt(en) geahndet wird, gibt es bereits eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung mit dem Hinweis, am besten freiwillig ein verkehrspsychologisches Seminar zu besuchen.
  • Beim dritten Vergehen in der Probezeit wird der Führerschein für 3 Monate entzogen. Erst danach kann ein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Diese entscheidet, ob man einen neuen Führerschein machen muss oder ob man den Führerschein zurückbekommt. Zusätzlich ist in jedem Fall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend.

Was tun bei fälschlicher Beschuldigung eines Verkehrsvergehens?

Punkte in Flensburg können sich durch die späte Löschung nach teilweise erst 10 Jahren schnell ansammeln, sodass unter Umständen irgendwann ein Fahrerlaubnisentzug droht. Deshalb sollten Sie sich wehren, wenn Sie Ihrer Ansicht nach fälschlicherweise eines Verkehrsvergehens beschuldigt werden, das Punkte in Flensburg mit sich bringt. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kann Sie diesbezüglich beraten. Rechtsanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick hat sich unter anderem auf Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen gerne zur Seite.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab.

Als Fachanwalt ist der gelernte Automechaniker spezialisiert auf das Verkehrsrecht. Regelmäßig wird er zu diesem Themengebiet durch die Radiosender 91.4 und 88.8 sowie die Fernsehsender ZDF, N24 und ntv interviewt.

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