Eigentumswohnung kaufen – worauf achten?

Eine Eigentumswohnung ist eine preisgünstige Alternative zum Eigenheim. Anders als beim eigenen Haus werden Sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung allerdings Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Dies bringt einige rechtliche Folgen mit sich, weshalb Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung einige wichtige Punkte beachten sollten.

Worauf muss man bei dem Kauf einer Eigentumswohnung achten?

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Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Mit der notariellen Beglaubigung des Wohnungskaufs werden Sie automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft des Hauses, in dem sich die Eigentumswohnung befindet. Die Eigentümergemeinschaft bildet den Zusammenschluss aller Miteigentümer des Hauses und ist gemeinschaftlich für die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie zuständig. Meistens gibt es einen Verwalter, der regelmäßig Eigentümerversammlungen anberaumt, wo wichtige Themen rund um die Immobilie besprochen, gemeinsame Entschlüsse gefasst und in einem Protokoll dokumentiert werden.

Da Sie lediglich Miteigentümer der Immobilie sind, können Sie bestimmte Entscheidungen nicht alleine treffen, wie dies bei einer Immobilie möglich wäre, die Ihnen allein gehört. Stattdessen wird alles, was die Gesamtimmobilie betrifft, von allen Eigentümern gemeinsam geregelt. Soll zum Beispiel das Dach neu gedeckt oder die Heizung ausgetauscht werden, müssen das alle Eigentümer gemeinsam beschließen und Sie müssen sich als Miteigentümer bei solch einem Entschluss an den Kosten beteiligen. Deshalb sollte vor dem Kauf einer Eigentumswohnung besonders auf folgende Dinge geachtet werden.

Das sollten Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung tun

Als Erstes: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen lesen

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sich die Protokolle der letzten 3 bis 4 Eigentümerversammlungen aushändigen lassen. Beim Durchlesen gewinnen Sie einen guten Eindruck davon, ob es unter den Eigentümern oft Streit gibt, ob einzelne Parteien querschießen, ob zeitnah größere Sanierungen anstehen usw. So bekommen sie ein erstes Gespür dafür, wer im Haus wohnt und was Sie im Haus erwartet. Sehen Sie auch nach, welche Instandsetzungsrücklagen es gibt. Werden nur geringe Rücklagen gebildet, kann es schnell teuer werden, wenn zum Beispiel die Heizung ausgetauscht werden muss.

Immer wichtig: Die Teilungserklärung genau studieren

In der Teilungserklärung werden die formelle Aufteilung des Wohngebäudes sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer geregelt. Bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie die Teilungserklärung genau studieren, um herauszufinden, welche Eigentumsteile der anvisierten Wohnung zugeordnet sind und bei was es sich um Gemeinschaftsflächen handelt. Denn nur weil zum Beispiel der Garten nach einem Gemeinschaftsgarten aussieht, muss er kein Gemeinschaftseigentum sein, sondern kann auch einer einzelnen Wohnung zugeordnet sein, sodass Sie ihn vielleicht gar nicht nutzen dürfen.

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Wenn möglich: Mieter/Miteigentümer ansprechen

Sollten Sie bei der Besichtigung der Eigentumswohnung auf andere Mieter oder Eigentümer treffen, sollten Sie diese einfach ansprechen und nach Auskünften zum Leben im Haus und Zum Zustand der Wohnungen fragen. Wenn Sie freundlich fragen, bekommen Sie oft auch eine ehrliche Antwort und können die Stimmung im Haus noch besser einschätzen.

Bei einem Neubau: Bonität des Bauträgers checken

Möchten Sie eine Eigentumswohnung in einem bisher nur geplanten Neubau kaufen, sollten Sie sich eine Bonitätsauskunft des Bauträgers beschaffen. Nur so können Sie sicher sein, dass der Bauträger nicht kurz vor der Insolvenz steht und Sie mit der Fertigstellung des Hauses und damit Ihrer Eigentumswohnung auch wirklich rechnen können.

Dringend zu empfehlen: Kaufvertrag prüfen lassen

Da es beim Kauf einer Eigentumswohnung besonders viele Haken geben kann, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf von einem spezialisierten Anwalt für Immobilienrecht prüfen lassen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass der Vertrag alle für Sie wichtigen Regelungen enthält und dass keine von der Norm abweichenden Klauseln versteckt sind. Der Notar hat in der Regel die Pflicht, den Vertragsentwurf beiden Parteien zwei Wochen vor dem Notartermin zur Verfügung zu stellen. So bleibt genug Zeit, sich an einen entsprechenden Anwalt zu wenden. Immobilienanwalt Thomas Noack aus Berlin-Köpenick unterstützt Sie gern.

Anwalt für Verkehrsrecht Thomas Noack

Über Rechtsanwalt Thomas Noack

Seit 1996 ist Thomas Noack als Anwalt in Berlin Köpenick tätig. Sein Jura Studium schloss er mit Prädikatsexamen an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Seine Leidenschaft gilt dem Immobilienrecht.

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